Verwaltungsgerichte nehmen Druck von Politik

120 Sonderbehörden sollen künftig durch neun Landesverwaltungsgerichtshöfe und zwei Bundesverwaltungsgerichtshöfe ersetzt werden. Damit werde künftig viel Druck von den Politikern genommen, prophezeit dazu der Salzburger Verwaltungsrechtsexperte, Harald Stolzlechner.

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Nationalrat die Gründung der neuen Verwaltungsgerichtshöfe beschlossen. In zwei Jahren sollen sie ingesamt 120 Sonderbehörden ersetzen. „Es handelt sich um eine ganz wichtige Verfassungsreform. Ein wesentlicher Schritt in Richtung mehr Rechtsstaatlichkeit für die Republik Österreich“, sagt Stolzlechner.

„Verwaltungsgerichte beachten das Gesetz stärker. Sofort nach der Entscheidung erster Instanz muss die Berufung eben nicht mehr an eine weitere weisungsabhängige Behörde gerichtet werden, sondern eben an ein Verwaltungsgericht in den Ländern“, so der Verwaltungsrechtsexperte.

Politisch unabhängige zweite Instanz

Verfahren werden künftig also nicht mehr an die erste Instanz zurückverwiesen. Das Revolutionäre ist, die Verwaltungsgerichte werden in Zukunft den positiven oder negativen Bescheid selbst auszustellen haben, sagt Stolzlechner.

„Damit wird die Landesregierung weniger Einfluss in der zweiten Instanz haben. Das kann man auch positiv sehen. Es kann dann kein starker Druck mehr auf die Landespolitiker ausgeübt werden, um eine rechtlich nicht ganz ordnungsgemäße Lösung zu erzwingen“, sagt Verwaltungsrechtsexperte Stolzlechner von der Juridischen Fakultät der Universität Salzburg.

Ob der Termin dafür im Jänner 2014 zu halten sein wird, ist aber noch fraglich. Die Reform verlangt schließlich eine aufwändige Organisationsänderung.