Modellprojekt im Kampf gegen Korruption
APA/Herbert Neubauer
Der Entwurf für das neue Anti-Korruptionsgesetz liegt bereits im Parlament. Und wieder geht es um eine Grenze von 100 Euro, die bei Geschenken und Einladungen nicht überschritten werden soll.
Als vor vier Jahren in Österreich neue Anti-Korruptionsregeln diskutiert wurden, hat Bezirkshauptfrau Rosmarie Drexler einen eigenen Weg eingeschlagen: „Wir haben damals mit anderen Bezirkshauptmannschaften in Österreich mit allen Mitarbeitern Werte erarbeitet, die Basis für unser konkretes Handeln sind.“
Wohnort, Politik, Familien als Ausschließungsgründe
Dabei gehe es nicht nur um Geschenkannahme, betont Drexler: „Wir haben dazu auch interne Vereinbarungen getroffen. Zum Beispiel, wenn jemand in einem Ort wohnt, dann führt er oder sie dort keine behördlichen Verhandlungen. Wenn jemand in politischen Bereichen aktiv ist, dann sollte er dort nicht als Sachverständiger zum Einsatz kommen. Auch familiäre Verbindungen sind ein Grund, dass jemand behördlich nicht verhandeln soll.“
Debatte: Was bringt der U-Ausschuss?
Wein wird zurückgeschickt
Von konkreten Vorgaben wie der umstrittenen 100-Euro-Grenze beim Anfüttern hält Drexler nichts: „Wir wollen keine Anweisungen geben, sondern jeder Mitarbeiter und jede Mitarbeiterin soll sich selbst damit auseinandersetzen, ob etwas nicht in Ordnung ist oder nicht.“
Die entsprechenden Fragenkataloge hätten auch die Einstellung verändert, beobachtet Bezirkshauptfrau Drexler. Es komme öfters im Jahr vor, dass zum Beispiel Wein zurückgeschickt werde. Der tatsächliche Wert der Flaschen spiele dabei keine Rolle.
Links:
- AK fordert „Liste der Schande“ (salzburg.ORF.at, 24.1.2012)
- Korruption: Richter fordern mehr Personal (salzburg.ORF.at, 29.9.2011)