Heizausfall: Kein Anspruch auf Entschädigung

Nach dem elfstündigen Totalausfall des Heizkraftwerkes Mitte in der Stadt Salzburg am vergangenen Samstag besteht laut dem Energieversorger Salzburg AG für die betroffenen 10.000 Kunden kein Rechtsanspruch auf Entschädigung.

„Aufgrund der allgemeinen Geschäftsbedingungen ist kein Schadensersatz vorgesehen“, sagt Sigi Kämmerer, Sprecher der Salzburg AG.

Bedauern, aber kein Geld

Ein Schadensersatz könne nur bei vorsätzlichem Schaden eingeklagt werden. Mit einem Materialbruch wie am Samstag habe man aber nicht rechnen können. Die Salzburg AG sei um ein gutes Einvernehmen mit den Kunden bemüht und habe die Unannehmlichkeiten bedauert, die wegen der unerwarteten Störung aufgetreten seien, so Kämmerer: „Wir sind derzeit mit den Folgen des Ausfalles beschäftigt und haben uns deshalb mit dem Thema Entschädigung noch nicht beschäftigen können.“

Kälteste Nacht mit Heizungskollaps

Der Ausfall war durch einen materialbedingten Schaden am Kugel- oder Rollenlager des Hauptgebläses beim Schwerölkessel verursacht worden. Bei rund 10.000 Salzburgern waren am Samstag - in der bis dahin kältesten Nacht des Jahres - die Heizkörper kalt geblieben. Zu dem Totalausfall im Heizkraftwerk Mitte war es um 2.40 Uhr gekommen.

Um 14.00 Uhr wurde die Fernwärmeversorgung wieder vollständig aufgenommen. Am Montag waren Techniker und Arbeiter noch mit nachfolgenden Arbeiten befasst.

Links:

Superboiler erfüllte Zweck nur teilweise (salzburg.ORF.at; 04.02.2012)
Tausende Salzburger ohne Heizung (salzburg.ORF.at; 04.02.2012)