Neue Stromzähler sollen Verbrauch sichtbar machen

Mit neuen fernabrufbaren Stromzählern können Energieanbieter künftig den Stromverbrauch in kurzen Intervallen kontrollieren und regulieren. Und für die Kunden wird der bisher unsichtbare Verbrauch sichtbar. Ungelöst ist bei den neuen Zählern aber das Problem des Datenschutzes.

Strom aus Sonne und Wind hat Zukunft, aber mit einem Haken, man kann ihn kaum speichern und deshalb gibt es unberechenbare Spitzen und Flauten im Stromnetz. Die Netzbetreiber reagieren darauf nicht nur mit dem Aufbau von intelligenten Stromnetzen, sondern auch mit intelligenten Stromzählern, den „Smart Metern“.

Stromverbrauch kontrollieren und ändern

Damit könnten Kunden in Zukunft ihren Stromverbrauch in kurzen Abständen kontrollieren und bei Bedarf ändern - zum Beispiel stromfressende Geräte bei billigerem Nachtstrom laufen lassen. An der Österreichischen Energieagentur in Wien, einem wissenschaftlichen Zentrum zur Förderung erneuerbarer Energien, hat man die „Smart Meter“ bereits getestet.

Der Politikwissenschaftler Stephan Renner von der Österreichischen Energieagentur sagt dazu: „Die neuen Stromzähler sind elektronische Zähler und ersetzen die herkömmlichen Zähler, die wir kennen. Der Vorteil dieser Zähler ist, dass sie fernabrufbar sind, das heißt, alle 15 Minuten kann der Energieversorger den Verbrauch abrufen und kann Ihnen zeigen, wann sie wo wieviel Strom verbraucht haben. Der unsichtbare Verbrauch wird dadurch sichtbarer.“

Frage der Datensicherheit noch ungelöst

Man hofft, dass die Menschen ihr Verhalten dann ändern. Die gesetzliche Grundlage für die Einführung der „Smart Meter“ ist schon vorhanden, und zwar durch das Energiewirtschafts- und Organisationsgesetz aus dem Jahr 2010. „Grundsätzlich sehe ich schon, dass es eine Erneuerung des Energiesystems und der Energienetze braucht, weil immer mehr Erneuerbare eingespeist werden und umgekehrt auch die Verbraucher steuerbar werden sollen“, so Renner.

Ungelöst ist bisher allerdings die Frage der Datensicherheit und vor allem des Datenschutzes, ergänzt Renner: „Gegenwärtig ist nicht vorgesehen, dass ein Widerspruchsrecht gegen diese neuen Zähler gibt. Wogegen man sich aber wehren können sollte, ist die Frequenz der Datenerfassung. Das heißt, dass ein Zähler eingebaut wird, ist meiner Ansicht nach nicht problematisch. Die Frage ist nur, wie oft Daten erfasst werden und das sollte der Verbraucher schon ein Mitspracherecht haben.“ In zehn Jahren könnten 80 Prozent der Kunden die „Smart Meter“ haben.