Schülerin schwer verletzt: Suche nach Krampus

Bei einem Krampuslauf ist am Wochenende eine 13-jährige Schülerin in Niedernsill (Pinzgau) von einem Krampus schwer verletzt worden. Die Polizei konnte den Täter bisher nicht ausforschen, bittet aber um Hinweise.

Jenny Hubert erlitt bei dem Vorfall einen Wadenbeinbruch. Derzeit ist die 13-Jährige mit einem Spaltgips und Krücken daheim, in die Schule kann sie nicht gehen. Sechs Wochen ist sie außer Gefecht. Sie war Samstagabend mit ihrem Vater auf dem Krampusrummel in Niedernsill, wo zwölf Krampusgruppen ihre Auftritte hatten.

Auf dem Boden Liegende geschlagen

Danach stand die Schülerin mit Freundinnen ein paar hundert Meter abseits des Veranstaltungsorts. Trotzdem kam ein Krampus und verpasste den Schülerinnen Schläge: „Er ist zu mir hergekommen, hat mich genommen und ein bisschen weggerissen von den anderen“, schildert die 13-Jährige, „dann hat er mir das Bein gestellt, und es hat geknackst. Da bin ich dann auf dem Boden gelegen, hab mein Bein in der Hand gehabt - und er hat noch einmal mit dem Kuhschweif draufgeschlagen.“

Jenny Hubert, Opfer der Krampus-Attacke

ORF

Jenny Hubert, Krampusopfer

Laut Polizei kamen ihr drei andere Krampusse zu Hilfe, schickten den Täter davon und alarmierten den Vater des Mädchens. Der brachte die Jugendliche ins Krankenhaus.

Veranstalter wollten gegenüber ORF nichts sagen

Wer der Täter ist, konnte die Polizei am Montag noch nicht sagen. Der zuständige Ermittler habe frei und komme erst am Dienstag wieder in den Dienst, hieß es.

Jedenfalls gibt es Videoaufzeichnungen von der Veranstaltung. Möglicherweise kann der Verdächtige so ausgeforscht werden. Oder die Krampusse wissen selbst, wer die 13-Jährige verletzte. Sagen wollten sie dazu am Montag nichts - zumindest nicht auf Anfrage des ORF. Die beiden Veranstalter verwiesen an die Polizei.

Opfer will Entschuldigung

Jenny Hubert glaubt, „dass der Täter irgendwie feig war, weil er einfach weggegangen ist. Er hätte sich auch einmal melden können. Eine Entschuldigung wäre mir schon wichtig.“

Der Krampus darf mit einer Strafe rechnen, sagt Ronald Rohrer, Vizepräsident des Obersten Gerichtshofes: „Brauchtum entschuldigt keinesfalls alles. Es entschuldigt auch keinesfalls Verletzungen. Es entschuldigt höchstens einen kleinen blauen Fleck, aber nicht mehr.“ Möglich ist laut Rohrer auch, dass die Veranstalter zur Rechenschaft gezogen werden.

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