Mordprozess Krenn: Angeklagte belasten sich

Am Landesgericht wurde am Montag der Mordprozess um den Tod des Millionenerben Roland Krenn fortgesetzt. Die Angeklagten, ein Flachgauer Musiker und dessen Ex-Freundin, belasteten sich am Montag gegenseitig.

Am Verhandlungstag am Montag wurden die digitalen Spuren der beiden Angeklagten, die sie am mutmaßlichen Tattag, am 19. Juli 2016, hinterlassen haben, beleuchtet. Dabei widersprachen sich der hauptbeschuldigte 26-jährige Musiker und dessen 21-jährige Ex-Freundin. Wer lügt, war deshalb eine der zentralen Fragen am Montag im Gericht.

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Mordprozess Krenn geht weiter
Bei der Fortsetzung des Mordprozesses rund um Roland Krenn belasteten sich der Hauptangeklagte und die Mitangeklagte gegenseitig.

Im Mordfall rund um Roland Krenn gibt es drei Angeklagte, der Musiker, dessen Ex-Freundin und ein Innviertler Wirt. Alle drei bekennen sich nicht schuldig zum Mord. Einzig der Flachgauer Musiker gab bereits im April zu, dass er Roland Krenn ausrauben wollte. Der Tod des Mannes sei aber ein Unfall gewesen. Wegen Kokainschulden habe er Krenn ausrauben wollen. Die Schuld schob der Musiker beim Prozess im April auf den mitangeklagten Wirt. Dieser habe ihn stark unter Druck gesetzt, Krenn zu betäuben und auszurauben. Denn er schuldete dem Wirt 10.000 Euro wegen Kokain, dieser wollte das Geld zurück, so der 24-Jährige - mehr dazu in: Fall Krenn: Tod war „nicht geplant“ (salzburg.ORF.at; 14.4.2018).

Bewegungsprofil von Handy belastet 21-Jährige

Mit einem Bewegungsprofil anhand der Handydaten der 21-Jährigen, versuchte der Richter heute die Chronologie des Tattages zu präzisieren. Laut den Standortdaten ihres Mobiltelefons war die Ex-Freundin am mutmaßlichen Tattag im Nahbereich der Christian Doppler Klinik für fünf Minuten eingeloggt. Gegen 17.00 wurde mit ihrer Bankomatkarte bei einem Lebensmittelhändler im Flachgau bezahlt. Dabei sollen jene Lebensmittel gekauft worden sein, mit dem sie die Schlafmittel-Pralinen für Roland Krenn zubereitet haben sollen. Krenn war am Tatabend bei dem ehemaligen Pärchen im Flachgau zum Abendessen eingeladen.

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Das Bewegungsprofil ihres Handys widerspricht den Aussagen der 21-Jährigen

Psychiatrie-Primar widerspricht Angeklagten

Im April sagte die Flachgauerin aus, dass sie sich am Tatnachmittag wegen Schlafstörungen in der Christian Doppler Klinik behandeln ließ und von einer Ärztin eine Auflistung mehrerer Schlafmittel bekommen habe, darunter sei auch das Mittel Noctamid gewesen, das vermutlich zum Tod von Roland Krenn geführt habe. Dieses Mittel habe sich die 21-Jährige noch am selben Tag von ihrer Hausärztin verschreiben lassen. Mit diesem Mittel soll die Frau laut Anklage gemeinsam mit ihrem Ex-Freund Roland Krenn betäubt, ausgeraubt, und dann die Tötung vertuscht haben.

Bei der Verhandlung am Montag aber sagte der Primar der Psychiatrie an der CDK aus, dass keine seiner ÄrztInnen einen Notizzettel mit Schlafmitteln im Vorbeigehen an Patienten geben würde. Zudem sei die 21-Jährige nicht im System der EDV eingetragen gewesen. Eine Behandlung ohne Patientenaufnahme sei nicht möglich. Die Staatsanwaltschaft ging am Montag davon aus, dass die Angeklagte nicht in der Klinik war.

Musiker und Ex-Freundin widersprechen sich

Was den Lebensmitteleinkauf am mutmaßlichen Tattag betrifft, widersprachen sich die Angeklagten. Bezahlt wurde mit der Bankomatkarte der 21-Jährigen. Der Musiker sagte am Montag aus, seine Ex-Freundin habe die Ware eingekauft, er habe ihre Bankomatkarte nicht verwenden dürfen. Die Ex-Freundin aber beteuerte am Montag, dass er sehr wohl den Code ihrer Bankomatkarte als auch einiger ihrer Zugangsdaten im Internet wusste. Zudem sagte die Angeklagte aus, sie habe den Einkauf am 19. Juli 2016 definitiv nicht getätigt.

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Der Flachgauer Musiker und dessen Ex-Freundin belasteten sich am Montag gegenseitig

Urteil für Mittwoch erwartet

Weil das Gericht am Montag die Beweisanträge der Anwälte ablehnte, ist ein Urteilsspruch für Mittwoch wahrscheinlicher geworden. Dem Musiker und dem Wirt drohen bis zu 20 Jahre Haft oder gar lebenslang, der Ex-Freundin wegen ihres jungen Alters bis zu 15 Jahre Freiheitsstrafe.

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