Reform für Schuldirektoren-Bestellung

Die Bestellung von Pflichtschuldirektoren im Land Salzburg soll künftig einfacher, rascher, transparenter und möglichst ohne parteipolitische Einflussnahme erfolgen. Das sei zumindest das Ziel einer Reform, sagt die Landesregierung.

Das Auswahlverfahren für die Bestellung der Direktoren von Volks- und Hauptschulen, von Sonderpädagogischen Zentren und Polytechnischen Schulen soll künftig statt sechs nur noch drei Monate dauern. Wesentlichste Neuerung ist ein Hearing der Bewerber vor einer Kommission. Der Kommission gehören unter anderem Experten der fünf Landtagsfraktionen an. Die Gemeindevertretung der Standortgemeinde und der Schulgemeinschaftsausschuss haben ein Recht zur Stellungnahme.

Nach einem gewichteten Punktesystem erfolgt schließlich ein Dreiervorschlag des Kollegiums des Landesschulrates, sagt Landesschulratspräsident Johannes Plötzeneder: „Und diesen Punktewert zu übergehen, wird auch einem politisch besetzten Organ wie dem Kollegium des Landesschulrates eigentlich nicht mehr so ohne Weiteres möglich sein.“

„Ansatz der Objektivierung“

Die Bestellung erfolgt weiterhin durch die Landesregierung, sagt Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP): „Ich glaube, dass der Ansatz der Objektivierung mit dieser Vorgabe ganz gut erreicht ist.“

Zwei wesentliche Verbesserungen sieht der grüne Fraktionschef Cyriak Schwaighofer im neuen Bestellungsverfahren: „Jetzt haben wir’s - glaube ich - wirklich geschafft, einerseits diese Absprache zwischen den großen Fraktionen völlig zu relativieren und auch mehr Transparenz zu schaffen. Was uns allen auch ganz wichtig war, ist die verstärkte Einbindung der Schule vor Ort.“ Bewerber haben das Recht auf Akteneinsicht. Bei Beschwerden kann ein eigener Kontrollausschuss kurzfristig eingeschaltet werden.

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