Wohnbaufonds-Verkauf: Experte rät zu Vorsicht

Vor einem möglichen Verkauf des Landes-Wohnbaufonds müssten noch viele Detailfragen geprüft werden. Damit sich der Verkauf nicht negativ auf die Bewohner geförderter Wohnungen und Häuser, gebe es viele Dinge zu beachten, sagt der Finanzrechtsexperte Meinhard Lukas.

Landesfinanzreferent Christian Stöckl (ÖVP) will ja den Wohnbaufonds verkaufen - um geschätzte 1,3 bis 1,5 Mrd. Euro. Wohnbaulandesrat Hans Mayr (Team Stronach) hingegen will nur zustimmen, wenn sich das nicht negativ auf die Wohnungswerber auswirkt.

Grundsätzlich hat „neuer Gläubiger gleiche Rechte“

Bisher spielt das Land mit seinem Wohnbaufonds Bank und vergibt Darlehen auf drei Jahrzehnte Laufzeit zu günstigeren Konditionen als bei Banken. Nach einem Verkauf des Wohnbaufonds kämen gewinnorientierte Institute zum Zug: „Für den Wohnungswerber ist entscheidend, dass sich nichts ändert, dass die neuen Gläubiger die Forderungen geltend machen wie das das Land geltend gemacht hätte“, sagt Lukas im „Salzburg heute“-Interview. „Das sieht an sich schon die Rechtsordnung vor: Wenn Forderungen verkauft werden, dann hat der neue Gläubiger die gleichen Rechte wie der alte Gläubiger.“

Finanzrechtsexperte Meinhard Lukas

ORF

Viele Details müssten in Verkaufsverträgen geregelt werden, sagt Meinhard Lukas

Unterschiede könnte es bei der Art geben, wie man mit säumigen Schuldnern umgeht, sagt Lukas: „Da kann man kulanter sein oder weniger kulant. Das ist ein wichtiges Thema. Sowas kann man vertraglich regeln. Eine Möglichkeit ist, bei Säumigkeit unter bestimmten Nachfristen eine Fälligstellung vorzunehmen. Das ist ein Recht des Gläubigers - davon muss er aber nicht Gebrauch machen. Und dieses Problem sollte in den Verträgen zwischen Land und Bank geregelt werden.“

Verbesserung für Wohnungswerber drückt den Preis

Eines ist für den Finanzrechtsexperten klar: „Jede Verbesserung der Situation der Wohnungswerber, jede Absicherung der Wohnungswerber kann Einflüsse auf den Preis haben, den man für die Forderungen erzielt. Der Teufel steckt im Detail - auch bei solchen Fragen wie: Wer haftet, wenn ein Darlehensnehmer ausfällt? Haftet weiter das Land oder haftet die Bank? Das hat wiederum Einfluss auf den Preis. Und das muss sehr sorgfältig abgearbeitet werden. Und deshalb ist es sehr wichtig, dass vor einer politischen Entscheidung verbindliche Angebote vorliegen, damit man weiß, woran man ist.“

Vor einer möglichen Verkaufsentscheidung müssen man „viele Szenarien durchdenken“, ergänzt Lukas. „Am Ende des Tages wird die Entscheidung von Intuition und Prognose und einer glücklichen politischen Hand abhängen.“

Warnung vor allzu forschem Schuldenabbau

Der Experte warnt vor allzu forschem Schuldenabbau. Unter Umständen sei die Rückzahlung niedrigverzinster Bundeskredite günstiger als ein übereilter Wohnbaufonds-Verkauf.

Dieses Element ist nicht mehr verfügbar

Links: