Fußfessel: Jeder Fünfte wieder im Gefängnis

Rund 80 Prozent der verhängten Fußfesselstrafen in Salzburg werden plangemäß vollzogen. In jedem fünften Fall muss die Fußfessel allerdings wieder abgenommen und der Verurteilte stattdessen ins Gefängnis geschickt werden.

Diese Bilanz hat jetzt der Salzburger Bewährungshilfeverein Neustart gezogen. Grundlage ist eine Statistik aus dem Jahr 2018. Die Gründe für eine Rücknahme der Fußfessel sind vielfältig.

Zusammengerechnet 22 Jahre haben Salzburger Verurteilte im Vorjahr mit einer Fußfessel verbracht. Das bedeutet 22 Jahre Hausarrest statt hinter Gittern. Die Fußfessel gilt als Erfolgsmodell, vor allem bei der Resozialisierung von Straftätern.

Fußfessel zwingt in vorgegebenen Tagesablauf

Geschätzte 80 Prozent der Träger kommen aus sozial schwierigen Verhältnissen, oft aus dem Drogenmilieu, und sind ohne Berufsausbildung. Die Fußfessel zwingt sie in einen streng vorgegebenen Tagesablauf, den sie trotzdem selbständig erfüllen müssen. Nur dabei lernen die Verurteilten Eigenverantwortung, zeigt sich Neustart-Leiter Johannes Bernegger überzeugt.

Elektronische Fußfessel

APA/dpa/Carsten Rehder

Nur jeder fünfte Träger einer Fußfessel muss wieder hinter Gitter

Jeder Fünfte muss die Fußfessel allerdings wieder ablegen und wandert in Haft. Hauptgrund sei ein nachträglicher Wegfall wichtiger Voraussetzungen für die Fußfessel, heißt es vom Verein Neustart. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn der Verurteilte seinen Job oder seine Wohnung verliert.

Neuerliche Straftaten nur selten ausschlaggebend

Neuerliche Straftaten oder Verstöße gegen die Auflagen würden hingegen nur einen geringen Anteil ausmachen. Bei immerhin 80 Prozent der Fußfesselträger gebe es keine Probleme, geht aus einer Salzburger Statistik für das Jahr 2018 hervor.

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