Gastein: Verkauf historischer Gebäude fix

Der Verkauf von drei historischen Gebäuden im Zentrum von Bad Gastein (Pongau) ist am Mittwoch abgeschlossen worden. Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) hat die Verträge mit der Münchner „Hirmer-Immobilien-Gruppe“ unterzeichnet.

Diese übernimmt die drei seit Jahrzehnten leerstehenden Gebäude am Straubingerplatz in Bad Gastein. Mit dem Land Salzburg wurde ein Kaufpreis von 7,5 Millionen Euro vereinbart. In absehbarer Zeit soll im Zentrum von Gastein bereits saniert werden, zeigt sich Landeshauptmann Wilfried Haslauer zufrieden.

Von links nach rechts: Landeshauptmann Wilfried Haslauer mit Daniel Eickworth von Hirmer Immobilien und Matthias Brockmann von Tarvel Charme

Land Salzburg/Melanie Hutter

Von links nach rechts: Landeshauptmann Wilfried Haslauer mit Daniel Eickworth von Hirmer Immobilien und Matthias Brockmann von Tarvel Charme

Badeschloss, Post und Hotel Straubinger sollen binnen drei Jahren ab Vorliegen aller Genehmigungen zu Hotels der 4-Stern-Superior oder 5-Stern-Kategorie umgebaut werden. „Wir haben einen Investor gefunden, der sich mit Überzeugung für die touristische Nutzung engagieren wird. Somit wird in absehbarer Zeit am Straubingerplatz saniert und umgebaut“, sagte Landeshauptmann Haslauer.

„Land bekommt alle Investitionen zurück“

Nachdem im Juli der Vorvertrag für die Geschäftsanteile der Straubingerplatz Immobilien GmbH unterzeichnet wurde, hat Hirmer gemeinsam mit den relevanten Behörden und Institutionen die technische und rechtliche Durchführbarkeit eines touristisch hochwertigen Projektes der gewerblichen Hotellerie im gehobenen Segment (4-Sterne-Superior beziehungsweise 5-Sterne-Kategorie) geprüft.

Der Kaufpreis für die Anteile der Straubingerplatz Immobilien GmbH von 7,5 Millionen Euro entspricht exakt den vom Land bzw. dem Salzburger Wachstumsfonds eingesetzten Geldern für den Ankauf. Dem Land Salzburg entstünden somit, wie geplant, keine Verluste, heißt es dazu aus dem Büro von Landeshauptmann und Tourismusreferent Wilfried Haslauer. Die Käuferseite verpflichtet sich mit dem Abtretungsvertrag zur Errichtung eines gewerblichen Hotelbetriebs in der 4-Stern-Superior oder 5-Stern-Kategorie binnen drei Jahren ab Erlangung der dazu notwendigen Genehmigungen.

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