Rechnungshof kritisiert Stadt Oberndorf

Der Landesrechnungshof hat bei der Prüfung der Stadtgemeinde Oberndorf (Flachgau) Mängel in der Buchhaltung festgestellt. 2,3 Mio. Euro in den Rechenabschlüssen sollen nicht ordnungsgemäß verbucht worden. Der Bürgermeister wehrt sich.

Die Stadtgemeinde Oberndorf habe in ihren Haushalten die Mieteinnahmen für 45 Eigentumswohnungen nicht angegeben. Auch die Ausgaben für die Instandhaltung der in Gemeindebesitz befindlichen Wohnungen seien nicht in den Haushaltsplänen enthalten. Zudem beanstandet der Landesrechnungshof, dass es Posten im Budget unter dem Titel „Rückstellungen“ gebe. Das sei nicht erlaubt.

Zwei Staedte Rundwanderung Oberndorf Laufen

Aglassinger

Blick von Laufen in Oberbayern über die Salzachbrücke nach Oberndorf

„Keine Unterschlagung oder Veruntreuung“

Insgesamt gebe es eine falsche Art der Darstellung des Budgets, sagt Landesrechnungshofdirektor Ludwig Hillinger: „Da kann man nicht von einer Unterschlagung oder Veruntreuung reden. Es geht nur darum, dass Rechnungsabschlüsse richtig dargestellt werden.“

Die 2,3 Millionen Euro seien also nur falsch verbucht, ergänzt Hillinger. Die Gremien der Gemeinde seien immer korrekt informiert gewesen. Es handle sich lediglich um buchhalterische Schwächen.

Bürgermeister verärgert über Kritik

Der Oberndorfer Bürgermeister Peter Schröder (SPÖ) ist dennoch verärgert über die Vorgangsweise des Landesrechnungshofes: „Im Endeffekt ist das alles mit der Abteilung 1 des Landes bei uns abgestimmt. Wir werden von dieser immer wieder überprüft, und es ist mit der Abteilung alles abgesprochen, wie es bei uns läuft. Das betrifft auch die Rückstellung und die Rücklagen. Da geht es nun nur um Anschuldigungen und nicht um Verbesserungen.“

Die Gemeinde fordert nun, dass die Gemeindeabteilung im Amt der Landesregierung eine Stellungnahme zu dem Fall abgibt.