Norweger nach tödlichem Unfall vor Gericht
Mit kleinen Schritten betrat der Angeklagte den Gerichtssaal, er leidet körperlich noch immer an den Folgen des Unfalles vom 20. Februar. Die Staatsanwaltschaft forderte in ihrer Anklageschrift die Unterbringung des Norwegers in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtbrecher.
Gutachter attestiert Angeklagtem Psychose
Ein Gutachter stellte fest, dass der 42-jährige zum Zeitpunkt der Fahrt an einer akut schizophren - paranoiden Psychose gelitten hat - deswegen lautet die Anklage auch nicht Mord und Mordversuch.
Bereits im Jahr 2002 war der Diplomkaufmann wegen Verfolgungswahns in Norwegen in psychiatrischer Behandlung gewesen. An die Unfallfahrt selber könne sich der Angeklagte nicht erinnern, sagte am Montag dessen Verteidiger Kurt Jelinek. „Er hat keinerlei Erinnerung daran. Aber er kennt natürlich den Akt und weiß, was er angerichtet hat. Und es tut ihm unendlich leid.“
Angeklagter: „Schwieriges Jahr 2016“
Der Angeklagte selbst erzählte vor Gericht über ein schwieriges Jahr 2016. Es hätte bereits die ersten Anzeichen einer psychischen Veränderung gegeben- so sei er eines Nachts nackt aus dem Haus in eine Kirche gerannt- er habe dort Schutz suchen wollen, weil er dachte, dass eine Atomsprengung ausgelöst worden sei. Er sehe jetzt ein, einen großen Fehler gemacht zu haben, weil er damals keinen Arzt aufgesucht habe. Außerdem berichtete der 42-jährige Diplomkaufmann von zwei Autopannen bei der Anreise ins Gasteinertal und den damit verbunden Stress.
Frau belastete Mann vor Gericht nicht
Montagnachmittag hat auch die Frau des Norwegers als Zeugin ausgesagt. Sie wurde bei dem Unfall - ebenso wie die beiden mitfahrenden Kinder - schwer verletzt worden. Vor Gericht belastete sie ihren Mann nicht. Sie sprach von einer guten Ehe. An den Unfall selbst könne sie sich nicht mehr erinnern, auch nicht ob davor ein Streit im Auto gewesen wäre.
FF Leogang
Mit 140 km/h gegen engegenkommendes Auto
Bei dem Unfall wurde ein entgegenkommender 23-jähriger Autolenker aus dem Pinzgau getötet. Der Norweger fuhr damals bei Leogang mit rund 140 Stundenkilometern ungebremst und frontal in das Auto des jungen Pinzgauers auf der Gegenfahrbahn.
Die Staatsanwaltschaft hat statt einer Strafe die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher beantragt. Darüber wird jetzt in dem Verfahren entschieden. Die Dauer der Einweisung wäre prinzipiell unbefristet - sie dauert so lange, bis von dem Mann keine Gefahr mehr ausgeht.
Link:
- Todesfahrt Leogang: Norweger soll in Anstalt kommen (salzburg.ORF.at; 21.7.2017)
- Leogang: Todeslenker nicht betrunken (salzburg.ORF.at; 27.3.2017)
- Mordverdacht nach schwerem Unfall (salzburg.ORF.at; 3.3.2017)