Freispruch im Wiederbetätigungsprozess
Im Verhältnis 7:1 stimmten die Geschworenen am Salzburger Landesgericht am frühen Dienstagnachmittag für einen Freispruch des Angeklagten. Dem 47-jährigen wurde vorgeworfen via Facebook und diverse Messenger Dienste unter anderem Bilder von Adolf Hitler, sowie rechtsradikale Texte wie „Treue und Ehre“ vor Nazi-Symbolen veröffentlicht zu haben. Die Staatsanwaltschaft gab noch keine Erklärung zu dem Urteil ab. Der Freispruch ist damit nicht rechtkräftig.
Fall wurde bereits 2016 bekannt
Insgesamt warf die Staatsanwaltschaft dem Mann sieben einschlägige Postings im Zeitraum von März bis August des vergangenen Jahres vor. Dadurch habe der Mann gegen den § 3g des Verbots-Gesetzes verstoßen, hieß es in der Anklage. Der Strafrahmen reicht bei derartigen Verstößen von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe.