Swap-Prozess: Staatsanwalt fordert Haftstrafen

Im Schlussplädoyer fährt Staatsanwalt Gregor Adamovic beim Prozess wegen des Finanzskandals schwere Geschütze gegen den der Untreue beschuldigten Salzburger Bürgermeister Heinz Schaden (SPÖ) und dessen Parteifreund Ex-LHStv. Othmar Raus auf.

Schaden sei der Fädenzieher der Swap-Übertragung an das Land und Raus das politische Bindeglied gewesen. Adamovic forderte für die beiden Politiker unbedingte Haftstrafen.

„Deal vor dem Gemeinderat verschleiert“

Er warf dem Bürgermeister der Stadt Salzburg vor, er habe die Übertragung der sechs Derivate der Stadt an das Land mit einem negativen Barwert von rund fünf Millionen Euro am 11. September 2007, für die es keine Gegenleistung seitens der Stadt gegeben habe, nicht nur deshalb initiiert, um das Minus loszuwerden. Sondern er habe diesen politischen Deal auch vor dem Gemeinderat verschleiert, um sein Amt als Bürgermeister - im Jahr 2009 standen Wahlen bevor - zu retten.

Schwere Kritik des Anklägers an Politikern

Sonst hätte es geheißen, „die rote Stadt hat spekuliert und hat Millionen in den Sand gesetzt“, argumentierte der Staatsanwalt der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. „Der Bürgermeister hat alles gegeben, dass die Oppositionsparteien keinen Wind davon bekommen, und er sein Amt behalten kann.“ Adamovic bezeichnete Raus, der damals Landes-Finanzreferent war, als „Anstifter aufseiten des Landes“. Auch wenn seine Motivlage im Dunkeln liege, ebenso wie beim mitangeklagten Ex-Finanzabteilungsleiter des Landes, Hofrat Eduard Paulus, der der ebenfalls beschuldigten Ex-Budgetreferatsleiterin des Landes, Monika Rathgeber, die Weisung zur Übertragung erteilt habe.

Der Beweislage zufolge hätten die beiden Politiker bei mindestens drei Treffen im Sommer 2007 über die Übertragung der Derivate gesprochen. Dass es dabei quasi im Vorbeigehen nur geheißen habe, die Beamten sollten sich das mal ansehen und die negativen Barwerte und Details der Übernahme seien kein Thema gewesen, sei nicht nachvollziehbar, meinte Adamovic.

„Präventiv spürbare Sanktionen nötig“

Aus generalpräventiven Gründen müssten bei der Strafbemessung spürbare Sanktionen getroffen werden, begründete der Staatsanwalt, warum bedingte Strafen nicht ausreichen würden. Entscheidungsträger von Gebietskörperschaften müssten mit besonderer Umsicht ordentlich mit Steuergeldern umgehen, betonte Adamovic. „Die Message des Prozesses muss sein: Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht politische Entscheidungsträger, die viele Jahre gute Arbeit für eine Gebietskörperschaft geleistet haben.“

Kritik an mangelndem Erinnerungsvermögen

Gleich zu Beginn seines Plädoyers hielt der Oberstaatsanwalt fest: Beinahe alle sieben Angeklagten hätten zu dem sichergestellten E-Mail-Verkehr, in dem von der Übertragung der risikoreichen Zinstauschgeschäfte die Rede war, im Prozess entweder geschwiegen, sich nicht erinnern können oder gemeint, „das sei schon so lange her“.

„Bei der Einvernahme der Angeklagten waren alle sehr darum bemüht, ihre eigene Sachkompetenz klein zu reden und die Sachkompetenz von Rathgeber besonders zu betonen und ihr alles in die Schuhe zu schieben. Wie sie als Magierin die Verluste wegzaubern kann - was sie nicht geschafft hat - das hat keinen interessiert“, sagte Adamovic. Wie aus heiterem Himmel seien dann Bankbriefe versendet worden, mit dem Einvernehmen zwischen Stadt und Land. Es sei aber undenkbar, dass keiner dieses Einvernehmen kenne, gab der Oberstaatsanwalt zu bedenken.

Verweis auf Roths Aussagen als Zeuge

Adamovic hielt auch die Zeugenaussage des Strategieberaters Erwin Roth für glaubwürdig. Roth hatte davon berichtet hat, dass Bürgermeister Schaden mit der damaligen Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (SPÖ) im Rahmen der Salzburger Olympiabewerbung in Guatemala im Juli 2007 über die negativen Derivate gesprochen und gesagt habe, Raus werde die Swaps übernehmen. Der Staatsanwalt meinte, er glaube nicht, dass Roth so einen Hass auf Schaden habe und sich deshalb zu der Straftat einer falschen Zeugenaussage hinreißen lasse.

Anderen Beschuldigten ordnete der Staatsanwalt eine untergeordnete Rolle bei der angeklagten Untreuehandlung zu. Rathgeber habe zur Wahrheitsfindung wesentlich beigetragen, obwohl sie in der Anklage als unmittelbare Täterin geführt sei. Ihr Motiv bei der Durchführung der Übertragung sei wohl die Angst vor einem „politische Begleiteffekt“ gewesen, wenn nicht nur bei der Stadt, sondern auch beim Land die Spekulationsgeschäfte, die Rathgeber als ihr „Baby “ bezeichnet habe, publik geworden wären.

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