Rathgeber: Nur „auf Anweisung unterschrieben“

Sie habe Verträge zur Übertragung von Swap-Geschäften von der Stadt auf das Land Salzburg nur auf Anweisung ihres Chefs Eduard Paulus unterschrieben, betonte Ex-Budgetreferatsleiterin Monika Rathgeber am Mittwoch vor Gericht.

Bereits zum Auftakt des Swap-Prozesses am Dienstag hatte Rathgebers Anwalt Thomas Payer ja den Untreuevorwurf der Anklage eingestanden. Rathgeber habe gewusst, dass es für die Übertragung der Swaps, die im Minus waren, keine Gegenleistung gegeben hatte - mehr dazu in Swap-Prozess: Rathgeber räumt Untreue ein (salzburg.ORF.at; 6.6.2017). Die Staatsanwaltschaft spricht von fast fünf Millionen Euro Schaden für das Land durch die Übernahme der Zinstauschgeschäfte.

Die Anklagebank beim Swap Prozess in Salzburg (v.l.n.r.): Eduard Paulus, Othmar Raus, Heinz Schaden, Christian M. und Monika Rathgeber

ORF/Christine Hackenbuchner

Die Anklagebank am zweiten Prozesstag (v. l. n. r.): Eduard Paulus, Othmar Raus, Heinz Schaden, Rathgebers Ex-Mitarbeiter Christian M., Monika Rathgeber

Rathgeber hätte Swaps „nie freiwillig“ übernommen

Bei ihrer Befragung am Mittwoch betonte Rathgeber, es sei eine „Sauerei“, dass sie jetzt auf der Anklagebank sitze. Sie habe ja nur eine Weisung von oben ausgeführt. Sie hätte die Zinstauschgeschäfte nie freiwillig übernommen und sei unter Druck gesetzt worden, so die Ex-Budgetreferatsleiterin.

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Rathgeber in der Offensive

ORF-Redakteur Tobias Pötzelsberger berichtet vom zweiten Tag des Prozesses.

Im August 2007 sei sie „aus allen Wolken gefallen“, als sie sich gemeinsam mit ihrem Chef - Landes-Finanzabteilungsleiter Eduard Paulus - mit einem Spitzenbeamten der Stadt Salzburg getroffen habe, schilderte Rathgeber dem Gericht. Der Beamte der Stadt habe die Verträge über die negativen Swaps dabeigehabt. Das Land hätte derlei Geschäfte zu diesem Zeitpunkt schon seit Längerem nicht mehr gemacht, weil sie kaum zu kontrollieren seien, so Rathgeber. Paulus habe damals aber gesagt, dass man sich die Swaps erst einmal ansehen müsse.

Angst vor Klage der Stadt und öffentlichem Aufsehen

Sie habe damals Angst vor Klagen der Stadt gegen die Banken gehabt, betonte Rathgeber bei ihrer Aussage - so sei es ihr kommuniziert worden. Damit wären viel öffentliches Aufsehen, kritische Fragen und ein Bonitätsverlust des Landes Salzburg einhergegangen. Die Geschäfte mit einem Minus von fünf Millionen Euro seien da das geringere Übel gewesen, so die Ex-Budgetreferatsleiterin.

Wenig später dürfte es dann Schlag auf Schlag gegangen sein: Am 28. August 2007 sei Paulus von einem Termin beim damaligen Landesfinanzreferenten Othmar Raus (SPÖ) gekommen, schilderte die hauptangeklagte Rathgeber. Da habe er gesagt, dass die Geschäfte der Stadt zu übernehmen seien. Das sei die entscheidende Weisung gewesen. In der Folge habe sie sich bemüht, den Schaden für das Land Salzburg möglichst gering zu halten.

Rathgeber weiß nichts über Absprache Raus-Schaden

Der Anwalt von Paulus, Martin Riedl, wies am Mittwoch die Darstellung Rathgebers zurück: „Selbst wenn es stimmt, was die Frau Magister Rathgeber da behauptet, ist diese Weisung nicht originär von Hofrat Paulus gekommen.“ Es habe davor auch keine politische Absprache zwischen Raus in Salzburgs Bürgermeister Heinz Schaden gegeben, so Anwalt Riedl. Eine solche Absprache ist ja einer der Hauptvorwürfe der Anklage.

Zu dieser angeblichen politischen Absprache Raus-Schaden konnte Rathgeber am Mittwoch nichts sagen: Sie habe ja nur von ihrem direkten Vorgesetzten Paulus die Anweisung bekommen und habe die Verträge unterschreiben müssen.

Schöffin nach Bemerkungen ausgeschlossen

Mittwochvormittag war zunächst eine Schöffin aus dem Prozess ausgeschlossen worden: Sie hatte nach der Verhandlung am Dienstag Bürgermeister Schaden und Ex-Finanzreferent Raus zur Rede gestellt, weil diese während des Verfahrens offenbar über sie getuschelt hatten. Sie habe sehr gute Ohren und habe gehört, dass er sich abfällig über sie geäußert habe, sagte die Frau zu Schaden.

Sie habe sich persönlich angegriffen gefühlt und deshalb etwas gesagt, betonte die Schöffin am Mittwoch. Sie wurde aus dem Verfahren ausgeschlossen, weil durch den Vorfall ihre Unparteilichkeit in Zweifel zu ziehen sei. Die Verhandlung geht jetzt mit einem Ersatzschöffen weiter. Der Prozess ist vorerst für 19 Verhandlungstage bis zum 28. Juli anberaumt.