186 Kunstwerke an Salzburg rückübertragen
Es handelt sich überwiegend um Kunstwerke, die bereits seit Längerem in Salzburg ausgestellt sind. Offiziell gehörten sie aber zur Sammlung des Kunsthistorischen Museums und des Belvedere in Wien.
Haslauer: „Hoher Identifikationswert für Salzburg“
Am Freitag wurden die 186 Kunstwerke nun auch offiziell in das Eigentum des Landes rückübertragen. Der formelle Akt dazu fand in der Salzburger Residenz statt. Zur Vertragsunterzeichnung mit Landeshauptmann Wilfried Haslauer (ÖVP) waren Kulturminister Thomas Drozda (SPÖ) sowie die Generaldirektorinnen des Kunsthistorischen Museums, Sabine Haag, und des Belvederes, Stella Rollig, nach Salzburg gekommen.
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Die Stadt Salzburg erhält die Kunstwerke unentgeltlich. Ein Großteil der Exponate ist in den Prunkräumen der Residenz und in Salzburger Museen aufbewahrt. Für Landeshauptmann Haslauer handelt es sich um Werke mit „hohem Identifikationswert“ für Salzburg.
Seit 200 Jahren im Besitz von Monarchie und Bund
Die Werke gehörten einst zum Bestand des Erzstiftes Salzburg. Im Zuge der Säkularisierung gerieten sie Anfang des 19. Jahrhunderts in den Besitz der Habsburgermonarchie und dann des Bundes. Eine Kommission wurde eingesetzt, um eine „repräsentative Werksliste“ zu erstellen. Haslauer lobt dabei die Zusammenarbeit mit Kulturminister Drozda: „So etwas ist nicht ganz einfach“, sagte Haslauer beim Festakt in der Residenz, „es bedarf einiger Vorbereitung. Drozda hatte großes Verständnis für unser Anliegen.“
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Drozda sprach dagegen von einem „gemeinsamen, symbolträchtigen Schritt“. Ihm sei es wichtig, dass die Sammlungen des Bundes auch ohne die Werke der Salzburger „inhaltlich lückenlos und zusammenhängend erhalten bleiben“. Das sei der Fall und erleichterte die Rückübertragung an das Land Salzburg.
„In Salzburg sicherlich gut aufgehoben“
Wie viel die Kunstwerke wert sind, ließ der Bund nicht erheben. Fest steht aber ihr enormer ideeller Wert für Salzburg. Zahlreiche Gemälde zeigen historische Salzburger Persönlichkeiten, auch Erzbischöfe, und Landschaftsansichten. Belvedere-Generaldirektorin Rollig erklärte dazu, dass die an das Land Salzburg übertragenen Werke „in Salzburg sicherlich gut aufgehoben“ seien.
Digitale Kulturgüterdatenbank soll entstehen
Das Land Salzburg und der Bund haben auch beschlossen, eine bisher fehlende wissenschaftlich fundierte Dokumentation der Kulturgüter des Landes Salzburg, die bis zum Ende der Monarchie in Bundesbesitz gelangt sind, zu initiieren.
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In den kommenden Jahren sollen Experten an einer „digitalen Kulturgüterdatenbank“ arbeiten, damit eine eindeutige Identifizierung und Dokumentation der betroffenen Objekte sichergestellt ist. Der Bund und das Land Salzburg werden dieses Projekt mit je 35.000 Euro pro Jahr unterstützen. Dazu wurde von Haslauer und Drozda ein „Memorandum of Understanding“, eine Absichtserklärung, unterzeichnet. Sabine Haag, Generaldirektorin des Kunsthistorischen Museums Wien meinte, das Kunsthistorische Museum könne „als Kompetenzzentrum für wissenschaftliche Erforschung des kulturellen Erbes der Republik einen grundlegenden Beitrag leisten“.
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186 Kunstwerke rückübertragen
Im Rahmen des Jubiläumsjahres Salzburg 2016 überträgt der Bund Kunstwerke zurück an das Land Salzburg.
Vermögensauseinandersetzung noch nicht beendet
Obwohl nun ein Teil Salzburger Kultur wieder nach Hause gekommen sei und auch andere Kulturgüter wie die Festung Hohensalzburg und die Neue Residenz in das Eigentum des Landes gehen, sei die Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund, etwa auch mit den Bundesforsten, noch nicht beendet, erklärte Haslauer.
Link:
- Bund schenkt Festung dem Land Salzburg (salzburg.ORF.at; 6.12.2016)