Kinderpornos: Arbeiter verurteilt
Der Arbeiter aus Salzburg hat laut Gericht rund 4.800 kinderpornografische Bild- und Videodateien gespeichert und von vier Buben pornografische Aufnahmen angefertigt.
Fahndungserfolg bei Hausdurchsuchung
Der Angeklagte war vor dem Schöffensenat unter Vorsitz von Christian Hochhauser reumütig und geständig. Laut Staatsanwältin Barbara Fischer hatten die Straftaten bereits im Jahr 1997 ihren Anfang genommen. Im Jahr 2016 stieß die Meldestelle Kinderpornografie des Bundeskriminalamtes auf eine verdächtige IP-Adresse, die einem Computer des Salzburgers zuzuordnen war. Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei ihm Tausende einschlägige Dateien sichergestellt, die er aus dem Internet auf verschiedene Speichermedien heruntergeladen hat.
Buben für Aufnahmen missbraucht
Von vier unmündigen Buben aus seinem Umkreis, die unter 14 Jahre alt waren und in den Jahren 2004 bis 2008 bei dem Beschuldigten auch zeitweise nächtigten, hat der 53-Jährige selbst pornografische Aufnahmen angefertigt und das kinderpornografische Material anderen Personen zum Download zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2008 führte er an einem der Kinder, das damals zehn Jahre alt war, sexuelle Handlungen durch. Er machte ein Video davon und speicherte dieses ebenfalls auf einem Datenträger.
„Damals als Gaudi verstanden“
Der Arbeiter entschuldigte sich Montag für seine Taten. „Es tut mir komplett leid, dass ich so einen Blödsinn gemacht habe“, erklärte der Salzburger. Das pornografische Video habe er damals als „Gaudi“ verstanden. Erst nachdem die Polizei im Haus gewesen war und sich die Justiz eingeschaltet hatte, sei ihm die Tragweite seines Handelns bewusst geworden. Er garantiere, dass er nun damit nichts mehr zu tun habe, beteuerte der Mann.
Verteidiger verweist auf Sexualtherapie
Die mittlerweile erwachsenen Opfer haben den Salzburger belastet, wobei einer nicht bemerkt hatte, dass Aufnahmen gemacht worden sind. Die jungen Männer schilderten den Ermittlern, dass sie der Mann nicht dazu gezwungen habe. Laut dem Verteidiger will sich der 53-Jährige einer Sexualtherapie unterziehen. Falls der Beschuldigte die Geldstrafe nicht zahlt, muss er 180 Tage ins Gefängnis. Die bedingte Freiheitsstrafe von neun Monaten wurde unter einer Probezeit von drei Jahren verhängt. Der Strafrahmen betrug in dieser Causa bis zu fünf Jahren Haft. Die pornografischen Dateien werden vernichtet, wie der Richter erklärte.