Polizeichef für schärferes Demonstrationsrecht

Salzburgs Polizeidirektor Franz Ruf befürwortet die von Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) vorgeschlagene Änderung des Demonstrationsrechts. Eine 150-Meter-Schutzzone bei Gegendemonstrationen wäre auch in Salzburg hilfreich, so Ruf.

Franz Ruf Polizeireform

ORF

Polizeidirektor Franz Ruf

Der Polizeidirektor verweist auf Kundgebungen von Abtreibungsgegnern und Abtreibungsbefürwortern, wo es immer wieder zu Zusammenstößen von politischen Gegnern gekommen sei. Bei diesen Demonstrationen habe es des Öfteren direkte Störaktionen zwischen den beiden Gruppierungen gegeben. „Bei derartigen Konfrontationen der Gruppen auf der Staatsbrücke mussten schließlich auch freiheitsbeschränkende Maßnahmen ergriffen werden“, sagt Ruf.

Oft Probleme bei Krankenhauseinfahrten

Durch eine klare gesetzliche Regelung im Sinne einer Schutzzone könnten derartige, sehr aufwendige Verfahren vor den Gerichten vermieden werden, und man könnte bereits Rechtssicherheit im Vorfeld bieten, so der Landespolizeidirektor. Es sei immer wieder eine Herausforderung, die Zufahrt eines Krankenhauses frei zu halten, auf der sich die Demonstrationsteilnehmer versammeln.

Polizeichef sieht Verbesserungen

„Daher kann man dem Vorschlag des Bundesministers, per Verordnung die Abhaltung von Versammlungen für bestimmte Zeiten und an gewissen Orten zu untersagen, nur positiv gegenüberstehen“, sagt Ruf. Auch bei Anmeldungen von Versammlungen während des Salzburger Christkindlmarktes oder des Rupertikirtages müsse dann nicht jeder Einzelfall in einem allfälligen Untersagungsverfahren geprüft werden.

Probleme gebe es auch bei Spontankundgebungen in der Salzburger Innenstadt, am Platzl und in der Linzergasse. „Geschäftstreibende äußerten immer wieder ihren Unmut über Versammlungen, andererseits wurden Passanten, Besucher und Kunden unverhältnismäßig gestört, indem sie nicht problemlos oder ungehindert diese Bereiche queren konnten“, so Ruf.

„Demo-Verantwortliche oft nicht greifbar“

Zudem komme es immer wieder vor, dass am Demonstrationsort kein Verantwortlicher für die Behörden greifbar sei. Um das Versammlungsrecht auf allen Seiten zu gewährleisten und bestmöglich zu sichern, bedürfe es eines Ansprechpartners. Diese verstärkte Verantwortung des Versammlungsleiters unterstreiche die Wichtigkeit und das Bewusstsein, „hier im Bereich der Versammlungsfreiheit Klarheit und Transparenz auf allen Seiten zu zeigen“.

„Mehr Kundgebungen als früher“

Die Kundgebungs- und Versammlungsbereitschaft der Bürger ist laut Ruf in den vergangenen Jahren auch in Salzburg gestiegen. „Seit dem Jahr 2012 bis heute fanden über 800 angemeldete Versammlungen statt“, veranschaulicht der Landespolizeidirektor. Hier gebe es Handlungsbedarf, klare Vorgaben im Sinne der Wahrung der Meinungsfreiheit zu schaffen, um allen Beteiligten die ungestörte Abhaltung angezeigter Versammlungen zu ermöglichen. „Allein die Änderung der Anmeldefrist auf 72 Stunden vor der beabsichtigten Versammlung wird als absolut notwendig erachtet und schafft notwendige Zeit, um vorsorglich Vorbereitungen für die Kundgebungsteilnehmer auf beiden Seiten treffen zu können.“

Vizebürgermeister: „Geschäfte leiden“

Auch Salzburgs Vizebürgermeister Harald Preuner (ÖVP) unterstützt den Vorstoß des Innenministers. Er erklärte, der Entwurf setze die richtigen Akzente: „Nicht nur in Wien, auch in der Salzburger Innenstadt haben die Belastungen durch Demonstrationen gegen irgendetwas beträchtlich zugenommen. Gerade auf dem Alten Markt gibt es vor allem an den Wochenenden fast ständig Demonstrationen. Darunter leidet das Geschäftsleben, darunter leiden Anrainer und Passanten.“ - mehr dazu in ÖVP für Demo-Beschränkungen, Grüne dagegen (salzburg.ORF.at; 7.2.2017).