Freispruch: Hasstexte gegen Polizei?

Beim Landesgericht ist Donnerstag ein Flachgauer Internet-Nutzer freigesprochen worden. Ihm wurde vorgeworfen, er habe es in Facebook gutgeheißen, dass in Wien im Sommer ein Polizist erschossen wurde. Den Hasstext könne man nicht klar zuordnen, so die Richterin.

Der Flachgauer streitet diesen Text ab. Der Fall zeigt, wie schwierig es für ein Gericht sein kann, mutmaßliche Schreiber solcher Nachrichten genau zu benennen. Und es kommt sehr auf einzelne Worte an.

Ermittlungen nach haarsträubenden Postings

„Polizisten sind Gesindel" stand zum Beispiel auf der Facebook-Seite des Flachgauers nach dem tödlichen Kopfschuss auf den 23 Jahre alten Polizisten. Dazu: „Kein Mitleid, wenn sie dem korrupten Staat folgen", „Selbst schuld“ sowie die Abkürzung ACAB, eine als Beleidigung gegen Polizisten gedachte Schmähung, die ihre Wurzeln bei britischen Hooligans hat: „All Cops Are Bastards“, bedeutet das Kürzel.

Die Staatsanwaltschaft sah in diesen Postings eine so genannte „Gutheißung einer mit Strafe bedrohten Handlung“. Strafrahmen: bis zu zwei Jahre Gefängnis. Der 31 Jahre alte Flachgauer bestreitet aber vehement, das geschrieben zu haben. Ein ehemaliger Mitbewohner habe das verfasst. Dieser Mann ist allerdings nicht mehr auffindbar.

Tat nicht direkt nachweisbar

Die Richterin sprach den Flachgauer am Donnerstag frei. Begründung: Sie glaube zwar, dass der Mann diese Kommentare sehr wohl selbst geschrieben hat. Sie seien moralisch verwerflich, bedenklich und haben bei Polizisten Empörung ausgelöst. Aber das sei nicht genug für eine Verurteilung. Dafür müsste der Polizistenmord positiv, rühmlich oder nachahmenswert dargestellt werden. Hingegen sei der Eintrag „Polizisten sind Gesindel“ nicht strafbar, so die Richterin.

Berufung der Anklage?

Ganz ausgestanden ist dieser Fall für den Flachgauer trotzdem nicht. Die Staatsanwaltschaft überlegt, ob sie Berufung anmelden soll.

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