Arbeitszeit-Software: Spar-Chef verurteilt
Das Gericht verurteilte Drexel zu 52.730 Euro Strafe, berichtet die Wochenzeitung „Falter“ in ihrer aktuellen Ausgabe. Der Richter habe festgestellt, dass die Software zur Arbeitszeitaufzeichnung von Spar und Interspar so programmiert gewesen sei, dass die Zeiterfassung immer zugunsten des Arbeitgebers ausgefallen sei, sagte Johann Schöffthaler vom Arbeitsinspektorat im Sozialministerium zu der Zeitung. Er kontrollierte 14 Spar- und Interspar-Filialen und erstattete Anzeige.
ORF
„Mit dem Gerichtserkenntnis gilt es als erwiesen, dass Spar keine Arbeitszeitaufzeichnungen führte, aus denen die tatsächlich geleistete Arbeitszeit ersichtlich ist“, so Schöffthaler.
Pausenverrechnung als Beispiel
In einer Filiale, so das Gericht, seien zum Beispiel die Pausen von 9.00 Uhr bis 9.15 Uhr im Zeiterfassungssystem festgeschrieben gewesen. Wenn die Angestellte aber erst um 9.10 Uhr die Pause antreten konnte, weil sie noch Kundschaft an der Kassa bedienen musste, wurden ihr nicht fünf Minuten als Pause verrechnet, sondern die ganzen 15 Minuten. Machte sie allerdings länger Pause - etwa von 8.55 Uhr bis 9.20 Uhr - wurden ihr sehr wohl 25 Minuten als Pause verrechnet, führte der „Falter“ als Beispiel an.
Spar dementiert gefälschte Arbeitszeiterfassung
In einer ersten Stellungnahme betonte Spar-Sprecherin Nicole Berkmann, dass das Unternehmen eine detaillierte Arbeitszeitaufzeichnung für alle Mitarbeiter führe. „Die Behauptungen im ‚Falter‘-Artikel stellen die Sachlage verzerrt dar. Gegen das Erkenntnis des Landesverwaltungsgerichts haben wir bereits Rechtsmittel eingebracht“, sagte Berkmann. Der Handelskonzern kündigte am Mittwoch weitere rechtliche Schritte an.