Rathgeber hat Fußfessel beantragt
ORF
Rathgeber war Anfang Februar in einem ersten Teilprozess zu drei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden. Dabei ging es um schweren Betrug und Urkundenfälschung.
Antrag wird noch geprüft
Ihr Anwalt hatte schon kurz nach dem Prozess die Fußfessel für seine Mandantin gefordert. Mit dem Gerät können Häftlinge unter strengen Regeln ihre Strafe zu Hause verbüßen. Ob Rathgeber die Fußfessel tatsächlich bekommt, ist noch unklar. Die Justiz prüfe den Antrag erst, heißt es.
„Frau Ratgeber hat vergangene Woche einen Antrag auf elektronisch überwachten Hausarrest gestellt“, sagte dazu der Leiter der Justizanstalt Ried im Innkreis, Oberst Josef Zeilberger, am Mittwoch auf Anfrage der APA. Weil die ehemalige Referatsleiterin ihren Wohnsitz im Bezirk Braunau und nicht in Salzburg hat, sei seine Anstalt für die Entscheidung zuständig.
Einige Kriterien müssten erfüllt sein
„In der Regel dauert es drei bis sechs Wochen, bis über den Antrag entschieden wird“, so Zeilberger. Der Antrag werde nun an den Verein Neustart weitergeleitet, der die Voraussetzungen für die Bewilligung zu klären hat: „Es müssen etwa eine geeignete Unterkunft, Arbeit, Kranken- und Unfallversicherungsschutz und die Einwilligung der im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen vorliegen.“ Außerdem sei Telefonempfang notwendig, weil eine Erreichbarkeit über das Mobiltelefon gewährleistet sein müsse.
Eine zentrale formale Bedingung für die Gewährung der Fußfessel - der unbedingte Teil der Haftstrafe darf zwölf Monate nicht überstiegen - ist bei Rathgeber auf jeden Fall erfüllt.
Links:
- Rathgeber wechselte neuerlich den Anwalt (salzburg.ORF.at; 16.2.2016)
- Rathgeber: Teilbedingte Haft rechtskräftig (salzburg.ORF.at; 8.2.2016)
- Prozess: Rathgeber räumt Fehler ein (salzburg.ORF.at; 3.2.2016)
- Finanzskandal: Rathgeber wechselt Anwalt (salzburg.ORF.at; 28.1.2016)