Vermietungsverbot für Luxusdomizile

In Zell am See (Pinzgau) haben Hoteliers und Wirtschaftskammer per Gerichtsbeschluss erreicht, dass Wohnungen in einer Luxus-Appartementanlage voerst nicht mehr vermietet werden dürfen.

Umstritten war diese Luxus-Appartementanlage seit Jahren. Genehmigt wurden die 24 Wohnungen nur im Zusammenhang mit dem alten Hotelbau daneben. Dort gibt es freilich keinen Hotelbetrieb, sondern seit Jahren eine Baustelle. Die Luxus-Appartements der Residence Bellevue sind im Wohngebiet errichtet worden. Jetzt dürfen zehn von 24 Appartements nicht mehr vermietet werden. Das hat der Anwalt von Hoteliers und Wirtschaftskammer, Lukas Wolfgang Berger, erreicht.

„Ab sofort wird eine Exekution geführt. Das heißt, wenn Leute die Wohnungen mieten, wird der Betreiber mit einer Geldstrafe bestraft. Wenn die Wohnungen trotz des Verbotes weitervermietet werden, steigen die Strafzahlungen für die Betreiber von Tag zu Tag und können so mehrere tausend Euro betragen.“

Hoteliers protestieren gegen „Wettbewerbsvorteil“

Die Pinzgauer Hoteliers und die Wirtschaftskammer protestieren dagegen, dass die Vermieter der Residence Bellevue jene Vorschriften, die für Hotelbetriebe gelten, nicht einhalten müssten und so einen Wettbewerbsvorteil hätten.

Luxus-Appartmentanlage in Zell am See

ORF

Die Luxusappartments dürfen vorerst nicht mehr vermietet werden

Vorerst gilt das Vermietungs-Verbot für zehn Wohnungen. Die Kritiker verlangen, dass es künftig für alle 24 Wohnungen gilt. Der Geschäftsführer der niederländischen Firma reagierte jetzt auf die Vorwürfe. Nach fast fünf Jahren Rechtsstreit verstehe er die Kritik von Hotellerie und Wirtschaftskammer nicht, sag der Geschäftsführer der niederländischen Firma „dormio“, die die Residence Bellevue errichtet hat. Firmenchef Don van Schaik hat die Werbung für die Wohnungen aus dem Internet entfernt. Zell am See verliere deshalb aber tausende Urlaubsgäste, argumentiert van Schaik.

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Luxusappartments: Vermietung verboten

In Zell am See (Pinzgau) haben Hoteliers und Wirtschaftskammer per Gerichtsbeschluss erreicht, dass Wohnungen in einer Luxusappartment- Anlage nicht mehr vermietet werden dürfen.

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