Mordprozess Saalfelden: „Musste es tun“

Beim Landesgericht hat Montag der Prozess gegen den 21-Jährigen begonnen, der seine Freundin in Saalfelden (Pinzgau) mit Dutzenden Messerstichen getötet haben soll. Die Stimmung war dabei äußerst aufgeheizt.

„Zeig mir dein Gesicht“, rief die Mutter der Getöteten, als der 21-Jährige von vier Polizisten in den Saal gebracht wird. Sie trägt ein T-Shirt mit dem Bild ihrer Tochter. Auch zahlreiche Verwandte und Bekannte sind so vor Gericht erschienen. Beim Verlesen der grausam detaillierten Anklageschrift hört der junge Mann aufmerksam zu.

„Habe es tun müssen“

Allein elf der mehr als 50 Messerstiche haben die junge Frau ins Herz getroffen. Er habe es tun müssen, sagte der Angeklagte am Montag vor Gericht. Die Stimmen hätten ihm gedroht, ihn zu holen, wenn er nicht ein Opfer brächte. Ob der junge Mann tatsächlich unter Wahnvorstellung leidet, sollen am Nachmittag gleich zwei Gutachter klären. Die Staatsanwaltschaft hält den Verdächtigen für zurechnungsfähig und hat sich für die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher ausgesprochen. Ein Urteil soll am Mittwoch ergehen.

Cobra muss Angeklagten schützen

Der Prozess wird von einem Großaufgebot der Polizei begleitet. Beamte der Spezialeinheit Cobra sollen den Angeklagten vor den Angehörigen des Opfers schützen. Bei einem Lokalaugenschein war es davor bereits zu erschütternden Szenen gekommen. Angehörige warfen sich verzweifelt vor einen Kleinbus, in dem der mutmaßliche Täter saß. Und im November vergangenen Jahres, als der mutmaßliche Täter die Bluttat vom 8. Oktober 2014 rekonstruieren sollte, mussten Polizisten aufgebrachte Verwandte zurückhalten und beruhigen.

Mordprozess Saalfelden

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Der Angeklagte musste von „Cobra“-Angehörigen geschützt werden

Auch bei dem dreitägigen Mordprozess rechne die Justiz mit einem erhöhten Sicherheitsrisiko, sagte Richterin Martina Pfarrkirchner: „Für die Hauptverhandlung wurden entsprechende Vorkehrungen getroffen. Wir geben aber keine nähere Auskunft, welche das sind.“

Neuro-Psychiater Ernst Griebnitz schätzte den Beschuldigten in seiner Expertise als hochgradig gefährlich ein. Er stellte bei dem 21-Jährigen eine erhebliche Persönlichkeitsstörung fest, hielt ihn aber zur Tatzeit für zurechnungsfähig.

„Täter-Profiler“ Müller ortet Blutrausch

„Täter-Profiler“ Thomas Müller ortete im Gutachten einen Blutrausch. Der Täter habe „Depersonifizierungshandlungen“ gesetzt und sein Opfer über die Tötung hinaus noch erniedrigt und gedemütigt. Eine okkulte Tathandlung konnte der Kriminalpsychologe nicht erkennen, so etwas würden normalerweise mehrere Personen ausführen. „Ein okkulter Tatort schaut auch anders aus“, sagte der gerichtlich beeidete Sachverständige.

Auch ein rein sexuelles Tötungsmotiv nahm Müller nicht an. Dass der Täter aber nach der Tötung seines Opfers noch viel Zeit für die Reinigung des Tatortes aufgebracht habe, nämlich rund 90 Minuten, und seiner Mutter in diesem Zeitraum auch 54 SMS geschrieben habe, lasse auf einen hohen Planungsgrad schließen.

Bis zu 20 Jahre Haft

Die Staatsanwältin beantragte deshalb die Einweisung des Mannes in eine Anstalt für zurechnungsfähige, aber geistig abnorme Rechtsbrecher. Verteidigerin Liane Hirschbrich ist allerdings davon überzeugt, dass der Mann psychisch schwer krank und daher zurechnungsunfähig ist.

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Prozessauftakt im Mordfall Saalfelden

Beim Salzburger Landesgericht hat am Montag der Prozess im Mordfall Saalfelden begonnen. Die Stimmung war aufgeheizt, der Angeklagte musste von der Polizei geschützt werden.

Die Staatsanwaltschaft ist jedenfalls davon überzeugt, dass der junge Mann zurechnungsfähig ist und alles geplant hat. Im Internet soll er sich unter anderem über juristische Folgen eines Mordes informiert haben. Dem ehemaligen Bankangestellten drohen bis zu 20 Jahre Haft oder die Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher auf unbestimmte Zeit.

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