Ex-Pfleger wegen fahrlässiger Tötung verurteilt

Ein mittlerweile pensionierter Narkose-Fachpfleger ist am Mittwoch in Salzburg wegen fahrlässiger Tötung zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Der 57-Jährige soll einer Patientin vor einer Operation ein unvollständig entlüftetes Druckset angelegt und ihren Tod verursacht haben.

Zu dem Vorfall war es am 4. Juni 2012 in einem Spital in der Stadt Salzburg gekommen. Der schwerkranken Pensionistin sollte nach einer Krebserkrankung ein künstlicher Darmausgang gesetzt werden. Bei der Narkose soll der Fehler passiert sein. Der Angeklagte habe laut Staatsanwalt das arterielle Druckset mangelhaft überprüft. Deshalb sei es zu einer Verfrachtung von Luft in das Gehirn der Patientin gekommen und eine Luftembolie verursacht worden, die den Tod der Frau herbeigeführt habe, so der Vorwurf der Anklage.

Der Angeklagte rechtfertigte sich, dass ihm damals eine Anästhesie-Fachpflegerin ein bereits entlüftetes Druckset übergeben habe. Er habe es dennoch kontrolliert und mit Kochsalzlösung durchgespült. „Es war zu hundert, zu tausend Prozent luftleer“, schloss der Beschuldigte eigene Fehler aus.

Angeklagter Pfleger beteuerte seine Unschuld

Die Patientin sei vor der Operation verfallen, wurde ohnmächtig, schilderte der bisher unbescholtene Mann. Er habe die Frau noch auf die Intensivstation begleitet und dort dem Personal übergeben. „Was die dann mit dem Druckbeutel gemacht haben, weiß ich nicht.“ Anfangs wurde auch gegen einen Narkosearzt ermittelt, diese Erhebungen wurden dann aber eingestellt.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. „Besonders gefährliche Verhältnisse“, die einen Strafrahmen von bis zu drei Jahren Haft vorsehen, lagen laut Strafrichter Thomas Meingast nicht vor. Der Angeklagte wurde wegen des Grunddelikts fahrlässige Tötung (Strafrahmen bis zu einem Jahr Haft) zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt.