Tonnenweise Waffen gehortet: Bewährungsstrafe
Der 43-Jährige wurde im Jänner 2014 bei einer Explosion einer Patrone schwer verletzt - so flog der Fall auf. Der Mann hatte im Keller seines Hauses eine K98-Patrone geöffnet, dabei kam es zu einer explosionsartigen Verpuffung. Er zog sich schwere Verbrennungen zweiten Grades im Gesicht, an den Händen und am Rücken zu. „Es war eine normale Gewehrpatrone, ich hatte das Pulver herausgegeben - so etwas machen Jäger und Sportschützen andauernd“, schilderte der 43-Jährige am Freitag der Richterin. Er habe noch eine weiße Wolke gesehen, dann habe ihn eine Stichflamme getroffen.
Polizei
Granaten, Minenzünder, Waffen gehortet
Nach dem Unfall stellten die Ermittler mehrere Tonnen an Kriegsmaterialien sicher. Allein die Auflistung der gefährlichen Gegenstände füllte sechs Seiten des Strafantrages. Es handelt sich dabei um Übungsgranaten, Panzerminenzünder, Waffen und Munition. Der Beschuldigte hatte diese nicht nur in seinem Wohnhaus und in einer Scheune gelagert, sondern auch in der Garage des Nachbarhauses, in dem seine Mutter wohnte.
Ein weiteres Arsenal an Kriegsmaterialien des Mannes, der damit offenbar auch handelte, wurde in einem Lager im angrenzenden Bayern in Teisendorf gefunden. Die Munition war laut bayerischer Polizei ordnungsgemäß unbrauchbar gemacht worden.
ORF
Reumütiges Geständnis
Dem Verteidiger zufolge, der um ein mildes Urteil bat, hat der Beschuldigte seine Sammelleidenschaft „ins Uferlose getrieben“. Wie es dazu kommen konnte, erzählte der Angeklagte dann selbst: „Die Sammelleidenschaft liegt in der Familie. Als Kind habe ich Mineralien gesammelt, dann hat mich auch die Militärgeschichte sehr interessiert.“ Später habe er aufgrund von Schicksalschlägen in der Familie mit dem Sammeln von Kriegsmaterialien „Trost und Ablenkung“ gesucht, wie er erzählte.
Eine Frage beschäftigte die Richterin besonders: „Haben Sie sich nicht gedacht, dass das brandgefährlich ist?“ Der Beschuldigte antwortete mit trauriger Stimme: „Ich habe mir nie gedacht, dass so etwas passieren könnte. Das tut mir äußerst leid. Ich möchte mich dafür entschuldigen. Ich kann garantieren, dass das nicht mehr vorkommen wird.“ Das könne er seiner Muter und seiner kranken Schwester, für die er jetzt Sachwalter sei, nicht mehr zumuten.
Mildes Urteil: „Leidtragender waren Sie selbst“
Für die Richterin war klar: „Der wirklich Leidtragende waren Sie selbst und Gott sei Dank keine anderen Personen“, verwies Meniuk-Prossinger auf die explosionsartige Verpuffung im Haus des Beschuldigten. Das milde Urteil - der Strafrahmen reicht in diesem Fall bis zu zwei Jahren Haft - begründete sie mit dem reumütigen Geständnis und mit überwiegenden Milderungsgründen. „Das Geständnis deckt sich eins zu eins mit dem Ermittlungsergebnis.“ Der Beschuldigte habe auch sämtliche Lagerorte während der Ermittlungen genannt.
Aus spezial- und generalpräventiven Gründen sei einer diversionelle Erledigung nicht mehr möglich gewesen, so die Richterin. „Sämtliche sichergestellten Kriegsmaterialien und Schusswaffen wurden eingezogen.“ Der 43-Jährige befindet sich auf Grund seiner Brandverletzungen noch immer im Krankenstand. Das Urteil gegen ihn ist rechtskräftig.