Verdeckter Ermittlerin Penis gezeigt: Freispruch

Ein 34-jähriger Pinzgauer wurde am Mittwoch in Salzburg vom Vorwurf des versuchten sexuellen Missbrauchs Minderjähriger freigesprochen. Dabei hatte der Mann per Skype einer verdeckten Ermittlerin seinen Penis gezeigt - weil er glaubte, gerade mit einer Zwölfjährigen zu chatten.

Der bisher unbescholtene, geständige Angeklagte wurde allerdings von dem Schöffensenat am Landesgericht Salzburg wegen Besitzes pornografischer Darstellungen von minderjährigen und unmündigen Personen zu vier Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Er soll im Zeitraum November 2012 bis Juli 2014 Kinderpornos aus dem Internet heruntergeladen haben. Entsprechendes Daten- und Bildmaterial wurde auf der Festplatte seines Computers sichergestellt.

Cybersex mit Zwölfjähriger angepeilt

Der Pinzgauer hatte den versuchten sexuellen Missbrauch von Unmündigen eingestanden, auch wenn sein Verteidiger angesichts der verdeckten Ermittlerin anklingen ließ, nicht weiter vertiefend darüber zu argumentieren. Die Strafe müsse aber im untersten Bereich ausfallen. Der 34-Jährige selbst erklärte, er habe tatsächlich gemeint, es handle sich um eine Unmündige, als er in dem Internetportal auf das Pseudonym „Lisa 12 BW“ gestoßen war. Dem Staatsanwalt zufolge bat er sie, in einen privaten Chat zu wechseln, um „Cam Sex“ zu machen. Sie solle ihm per Skype-Videochat ihre Geschlechtsteile zeigen und an sich selbst geschlechtliche Handlungen vornehmen.

Als der Angeklagte die vermeintliche Zwölfjährige gefragt habe, ob auch sie sein Geschlechtsteil sehen wolle, habe sie geantwortet, das sei eklig. „Sie machte ihn darauf aufmerksam, dass sie erst zwölf Jahre alt ist“, sagte der Staatsanwalt. Der Angeklagte habe noch sein Geschlechtsteil sichtbar gemacht, daraufhin sei die Konversation abgebrochen worden, so der Ankläger. Seiner Rechtsansicht nach war das auch eine „absolut taugliche Versuchshandlung“, der Beschuldigte „hat darauf schließen müssen, dass es sich um eine unmündige Person handelt“.

Freispruch „aus rechtlichen Gründen“

Der Schöffensenat sprach den Salzburger vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Unmündigen jedoch „aus rechtlichen Gründen“ frei - auch wenn der Tatvorsatz unstrittig ist, sagte der Vorsitzende. Zur Begründung des Freispruchs zog er einige Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes heran.

Der Richter erklärte, im Fall des Salzburgers sei der objektive Tatbestand nicht erfüllt, weil das Tatobjekt eine verdeckte Ermittlerin gewesen sei, auch wenn diese „Untauglichkeit“ erst im Nachhinein erkennbar gewesen sei. „Es ist keine Person tatsächlich zu Schaden gekommen“, führte der Richter aus.

Urteil nicht rechtskräftig

Der Richter ließ aber durchblicken, dass die Ermittlerin nicht nutzlos tätig war. „Der Zweck des verdeckten Ermittlers ist meines Erachtens nicht vereitelt worden. Es ist zu weiterführenden Ermittlungen gekommen. Der Angeklagte hat in der Vergangenheit pornografische Lichtbilder heruntergeladen.“

Weder der Freispruch noch die Verurteilung sind aber rechtskräftig: Der Verteidiger gab keine Erklärung ab, der Staatsanwalt meldete Nichtigkeitsbeschwerde an.