Kartell-Strafe: Spar beruft

Der Handelskonzern Spar legt gegen das erstinstanzliche Urteil des Kartellgerichts seine Berufung ein. Wie berichtet, ist Spar am 26. November 2014 wegen Preisabsprachen mit Lieferanten zu einer Geldstrafe von drei Mio. Euro verurteilt worden.

„Dieser Schritt ist notwendig, da der Beschluss aus Sicht von Spar in mehrfacher Hinsicht mit Mängeln belastet und nicht nachvollziehbar ist“, gab die Handelsfirma Donnerstagabend in einer Aussendung bekannt.

„Keine klare Rechtssicherheit“

Auch wenn das Erstgericht Spar in Teilbereichen rechtgegeben habe, biete der erstinstanzliche Beschluss keine genügend klare Rechtssicherheit für die betriebliche Praxis, so Spar. Mit dem Rekurs strebe man Rechtssicherheit für das eigene Unternehmen und alle Marktteilnehmer an.

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