Olympia-Prozess: Freisprüche für Roth und Jungwirth

Im Zusammenhang mit der gescheiterten Salzburger Bewerbung um die Olympischen Winterspiele 2014 hat es Donnerstag auf einem juristischen Nebenschauplatz einen Freispruch beim Landesgericht Salzburg gegeben - für den Lobbyisten Erwin Roth und Ex-ÖOC-Generalsekretär Heinz Jungwirth.

Beide Männer wurden vom Vorwurf der gewerbsmäßigen Abgabenhinterziehung bzw. der Beihilfe dazu freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Roth vorgeworfen, im Zuge seiner Beratertätigkeit Steuern in der Höhe von 511.000 Euro hinterzogen zu haben, Jungwirth soll in zwei Fällen dazu beigetragen haben, weil er die Verträge für den Förderverein unterschrieben hatte. Richter Philipp Grosser sprach die beiden am Donnerstag frei, weil diese Geschäfte durchaus zulässig gewesen seien. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Was ist geschehen?

Roth war von 1. Juni 2006 bis 31. Juli 2007 für den mittlerweile aufgelösten Olympia-Förderverein tätig und kassierte dafür 13 mal ein Pauschalhonorar in der Höhe von monatlich 90.000 Euro. Die Rechnungen für seine Leistungen gingen jedoch nicht an dessen Unternehmen in Salzburg, sondern an seine in Split in Kroatien eingetragene Gesellschaft. Und weil diese als Tätigkeitsbereich Tiefbau angegeben hat, vermutete die Staatsanwaltschaft eine Steuerhinterziehung. Die Leistungen seien nicht durch die kroatische Gesellschaft erbracht worden.

Argumente der Beschuldigten vor Gericht

Beide Angeklagten hatten die Anschuldigungen vehement bestritten. Tatsächlich sei in Kroatien eine äußerst fähige, mehrsprachige Mitarbeiterin für die Korrespondenz verantwortlich gewesen. Bei der Gründung des Unternehmens in Kroatien seien viele Geschäftszwecke angegeben worden, im Jahr 2002 sei die GmbH auf Beratung und Strategie erweitert worden, sagte Roth.

Jungwirth 2013 wegen Untreue verurteilt

Im Zuge der Salzburger Olympiabewerbung war gegen Roth und Jungwirth auch wegen Untreue und Betruges ermittelt worden, die Verfahren wurden im Oktober 2013 aber von der Staatsanwaltschaft eingestellt. Im Zentrum standen damals die Geldflüsse auf das Konto des Strategieberaters, die sich nach eingehender Prüfung als in der Branche nicht unüblich herausstellten. Das Verfahren gegen Jungwirth wurde eingestellt, weil dieser zu diesem Zeitpunkt bereits rechtskräftig verurteilt worden war und angesichts der vergleichsweise geringen Schadenssummen keine zusätzliche Strafe zu erwarten gewesen wäre.

Jungwirth war am 12. Juli 2013 vor dem Oberlandesgericht Wien in einer Berufungsverhandlung wegen Untreue mit einer Schadenssumme von 3,3 Millionen Euro während seiner Zeit als ÖOC-Generalsekretär zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt worden.