Zweitwohnungen: Vermietungsverbot beschränkt
Anlass war ein Fall in Flachau (Pongau): Dort hatte ein Engländer eine Strafe von der Bezirkshauptmannschaft St. Johann bekommen, weil er seine Zweitwohnung als Fremdenzimmer vermietet hatte. 3.000 Euro hätte der Brite als Strafe dafür zahlen sollen, dass er seine Flachauer Wohnung an andere Touristen weitervermietete.
Der Mann hatte die Vermietung bei der Gemeinde Flachau offiziell angemeldet, Ortstaxe und Tourismus-Abgaben wurden ordnungsgemäß bezahlt. Der Engländer war der Meinung, dass damit alles seine Ordnung hätte. Gegen die Strafe der Bezirkshauptmannschaft wegen Übertretung des Raumordnungsgesetzes erhob er deshalb Einspruch.
ORF
Wegweisendes Urteil für ältere Wohnungen
Und tatsächlich wurde diese Strafe zu Unrecht verhängt, stellte das Landesverwaltungsgericht jetzt fest. Das aktuelle Raumordnungsgesetz greift nämlich erst seit dem April 2009 - und trifft damit hauptsächlich neue Wohnungen.
Wohnungen die schon vor 2009 weitervermietet worden waren, dürfen auch weiterhin als Fremdenzimmer genutzt werden. Juristen gehen davon aus, dass von diesem Urteil vor allem im Pinzgau und im Pongau eine beträchtliche Zahl älterer Wohnungen betroffen sein dürften. Wie viele das sind, steht noch nicht genau fest.
Links:
- „Gesetz gegen Zweitwohnungen zahnlos“ (salzburg.ORF.at; 30.1.2014)
- Gericht dämpft Zweitwohnungsmarkt (salzburg.ORF.at; 26.1.2014)
- Zweitwohnung: Gemeinden verstärken Kontrollen (salzburg.ORF.at; 8.3.2014)