Skigebiete: Gewerkschaft zeigt Händler an

Die Gewerkschaft der Privatangestellten hat rund 20 private Supermarkt-Betreiber in Salzburger Skigebieten angezeigt. Diese sollen an Sonn- und Feiertagen nicht nur den gesetzlich erlaubten Reiseproviant verkauft haben. Die Gegenseite weist die Vorwürfe zurück.

Die Händler kontern der Gewerkschaft so: Die aktuelle gesetzliche Regelung, wonach nur Reiseproviant verkauft werden darf, sei in der Praxis nicht durchführbar. Grundsätzlich gilt rechtlich: In Tourismusgemeinden darf auch an Sonntagen aufgesperrt werden. Es darf aber nur Reiseproviant verkauft werden. 30 betroffene Händler und Betreiber von Supermärkten in Tourismusgemeinden wurden in den letzen Wochen kontrolliert.

Was ist Proviant, was nicht?

Bei rund 20 soll es laut Gewerkschaft Verstöße gegeben haben. Deshalb hagelte es Anzeigen bei den jeweiligen Bezirkshauptmannschaften. Besonders die Debatte, welche Artikel nun Reiseproviant seien und welche nicht, sorgt für Unverständnis, Unklarheiten und heftige Debatten.

Milchregal einer von vielen Knackpunkten

Gernot Schitter betreibt drei Lebensmittelgeschäfte im Pongau: „Es ist praktisch sehr schwierig, den Kunden beizubringen, was Reiseproviant ist - und was nicht. Das ist fast unmöglich, die Regale auszuräumen entsprechend. Zum Beispiel beim Milchregal: Milch und Joghurt darf man verkaufen, den Schlagrahm darf man nicht verkaufen. Wir haben sogar probiert, verschiedene Regale zu verhängen oder abzusperren. Aber die Kunden verstehen das einfach nicht. Sie akzeptieren das nicht.“

Für kommenden Dienstag ist nun ein Gespräch zwischen Vertretern der Wirtschaft und der Gewerkschaft geplant.