Radler rammt Zaun: Prozess verloren

Ein Mountainbiker hat den Prozess um Schmerzensgeld gegen einen Landwirt aus dem Flachgau verloren. Der Radler war vor dem Bauernhof gestürzt, weil er wegen Kühen und einer Absperrung stark bremsen musste. Er klagte den Bauern auf ein paar tausend Euro Schmerzensgeld.

Nach dem Bezirksgericht Oberndorf (Flachgau) hat nun auch das Landesgericht Salzburg in zweiter Instanz dem Bauern recht gegeben, der sich gegen die Vorwürfe des Radlers wehrt.

Viehtrieb korrekt abgesichert

Geigerbauer Josef Zauner aus Lamprechtshausen-Loipferding ist nun neuerlich erleichtert. Das Landesgericht Salzburg hat das Urteil des Bezirksgerichtes Oberndorf bestätigt. Der Mountainbiker geht also leer aus. Er bleibt auf seiner Schmerzensgeldforderung sitzen. Denn der Bauer habe beim Viehtrieb mit seinen Kühen alle Sicherheitsvorschriften eingehalten, sagt das Gericht.

Radler zu schnell, Ohrhörer mit Musik

Zu dieser Erkenntnis kam der beeidete Gutachter, den das Bezirksgericht beauftragt hatte. Er hatte sich den Unfallort genau angesehen und mit einer ferngesteuerten Drohne auch Luftbilder angefertigt. Allein schon das Verkehrszeichen „Viehtrieb“ hätte den Mountainbiker veranlassen müssen, langsamer zu fahren. Zudem hätte der Mann die Kühe sehen müssen, die gerade vom Stall auf die Weide trotteten.

Darüber hinaus hatte der Sohn des Landwirts, Thomas, den Radler mit Zurufen gewarnt. Und der war laut Gutachter zu schnell unterwegs und fuhr also nicht auf Sicht. Dazu habe er mit Ohrhörern während der Fahrt Musik gehört. Daher entschieden sowohl das Bezirksgericht als auch das Landesgericht, dass den Bauern bei dem Unfall keine Schuld treffe.