Bedingte Haft nach Tod durch Pistenraupe
Die Geldstrafe gegen den Fahrer der Pistenraupe beträgt 3.000 Euro - zusätzlich zur bedingten Haftstrafe wegen fahrlässiger Tötung. Der Unfall geschah im November 2011. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Vater überlebte schwer verletzt
Donnerstagnachmittag standen die beiden Bediensteten der Bergbahnen Werfenweng in Salzburg vor Gericht. Mangelnde Sorgfalt sei der Grund, dass ein Fünfjähriger auf der Skipiste sterben musste, hieß es bei der Verhandlung.
Die Pistenraupe fuhr im November 2011 während des Skibetriebes bergwärts und transportierte eine Schneekanone. Der Lenker schwenkte nach rechts und erfasste zwei Skifahrer – einen Vater mit seinem Kind. Der 33-Jährige wurde schwer verletzt, sein fünfjähriger Bub starb noch an der Unfallstelle.
„Beifahrer wäre notwendig gewesen“
Beim Abbiegen der Pistenraupe sei ein toter Winkel entstanden, sagte Staatsanwalt Marcus Neher: „Im konkreten Fall hätte ein Beifahrer jedenfalls dem Lenker zur Seite gestellt werden müssen, um jenen sichttoten Raum und entsprechend den Lenker, aber auch Pistenbenutzer vor Gefahren warnen zu können.“
Den beiden Männern drohten jeweils bis zu drei Jahre Haft.
Links:
- Bub von Pistenraupe überfahren (salzburg.ORF.at; 26.12.2011)
- Snowboarder von Pistenraupe mitgeschleift (salzburg.ORF.at; 18.1.2013)