Verwirrung um neues Hundegesetz

Noch etliche Unklarheiten herrschen rund um das neue Hundegesetz. Wer sich in Salzburg einen Hund zulegen will, muss seit 2. November einen Theoriekurs absolvieren. Für welche Hund wie viele Kursstunden notwendig sind, ist unklar.

Wer sich beim Züchter oder auch im Tierheim einen Hund kauft, muss das bei der Wohnsitz-Gemeinde anmelden und jetzt auch eine Ausbildung nachweisen. Ist es ein ungefährlicher Hund, genügen zwei Kursstunden beim Tierarzt oder einem Hundetrainer - es geht dabei zum Beispiel um das Wesen und Verhalten von Hunden, ihre Pflege oder auch Tierschutzbestimmungen.

Praktische Übungen mit „gefährlichen Hunden“

Wer einen gefährlichen Hund hält, muss hingegen zehn Kursstunden nachweisen, sagt die Gründerin und Geschäftsführerin des Hundekompetenzzentrums „Für alle Fälle“ in Anif, Regina Schuller.

„Da geht es im allgemeinen Teil um das Wesen und das Zusammenleben mit einem gefährlichen Hund und auch um die Methoden der Erziehung und Abrichtung eines gefährlichen Hundes. Im Unterschied zu nicht gefährlichen Hunden findet hier eben auch noch ein praktischer Teil statt mit Übungen“, so Schuller.

Wann gilt ein Hund als gefährlich?

Folgt die alles entscheidende Frage, welcher Hund nun als gefährlicher Hund gilt: „Das ist eine sehr gute Frage, weil das aus der Verordnung nicht herausgelesen werden kann. Es wird hier nicht klar, was von der Landesregierung als gefährlicher Hund eingestuft wird“, sagt Schuller.

Laut Landespolizeigesetz hat das im Fall des Falles die jeweilige Gemeinde zu entscheiden, etwa wenn Beschwerden oder Hinweise vorliegen, dass sich ein Hund besonders aggressiv verhält. Bestimmte Hunderassen sind jedenfalls nicht namentlich erwähnt. Im übrigen warnt Hundeexpertin Regina Schuller dringend davor, einen Hund schwarz, also unangemeldet zu halten:

„Es ist an sich riskant, denn erwischt werden kann man immer und auch die Kontrollen werden immer strenger. Man muss mit einer Strafe rechnen und bei einem gefährlichen Hund muss man auch damit rechnen, dass man ein Hunde-Halt-Verbot bekommt und der Hund auch mitgenommen wird“, sagt die Hundeexpertin Regina Schuller.

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