Mädchen skalpiert: Milde Strafe rechtskräftig

Dass sein Rottweiler im Mai 2011 in Wals (Flachgau) ein Mädchen anfiel und skalpierte, bringt dem Hundebesitzer nur eine milde Strafe - ein Monat auf Bewährung ist rechtskräftig. Nur das Schmerzensgeld für das Mädchen wurde erhöht.

Rund 30 Mal musste Amelie nach der Attacke durch den Rottweiler aus dem Nachbargarten unter Vollnarkose operiert werden - und weiter Operationen dürften folgen. Der heruntergerissene fünf mal 15 Zentimeter große Teil der Kopfhaut wächst nur schwer wieder an.

Vierjährige Amelie mit Kopfverband nach Hundeattacke

ORF

Amelie nach der Hundeattacke

13.000 statt 6.000 Euro Schmerzensgeld

Dafür bekommt das Mädchen 13.000 Euro Schmerzensgeld - statt der 6.000 Euro, die ihr in der ersten Instanz zugesprochen worden waren. Das entschied am Dienstag das Berufungsgericht. Die Versicherung des Hundebesitzers zahlte die 6.000 Euro bereits aus, jetzt kommen noch einmal 7.000 dazu - nur ein Tropfen auf den heißen Stein angesichts der schweren Verletzungen.

In einem separaten Prozess will die Familie des Mädchens jetzt um mehr Schmerzensgeld kämpfen.

Ein Monat auf Bewährung wegen zu niedrigen Zauns

Der Rottweiler des 42-Jährigen wurde nach der Attacke eingeschläfert. Er sei unschuldig, habe nichts falsch gemacht, sagte der Hundebesitzer im ersten Prozess. Bei der Berufungsverhandlung erschien er gar nicht persönlich. Die Verurteilung für ihn bleibt aufrecht - mit der gleichen, milden Strafe von einem Monat Haft auf Bewährung. Denn sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung hatten ihre Berufungen zurückgezogen. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Nur der zu niedrige Zaun sei dem 42-Jährigen anzulasten, hieß es.

Der Hund war vor dem schweren Zwischenfall schon einmal über den Zaun zwischen den beiden Grundstücken gesprungen. Daraufhin war der Hundebesitzer gebeten worden, den Zaun höher zu ziehen. Laut Zeugen war er zudem ein schwacher Hundeführer. Und der Rottweiler hatte zuvor schon einmal zugebissen und ein Kind angesprungen.

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