Zweitwohnsitz-Verbot im Grundbuch unzulässig

Mit einer Verpflichtungserklärung im Grundbuch können Gemeinden keine ungeliebten Zweitwohnsitze verhindern. Das hat ein Grundsatz-Gerichtsurteil jetzt festgestellt. Flachau (Pongau) hat den Prozess verloren - Konsequenzen gibt es aber auch für andere Orte.

In Flachau ist jeder vierte Haushalt ein Zweitwohnsitz. Eine Folge davon sind für die meisten Einheimischen unerschwingliche Baulandpreise von 400 Euro pro Quadratmeter. Die Gemeinde wollte dem mit der Verpflichtung im Grundbuch gegensteuern: Bei jeder neuen Baulandwidmung wurde dem Grundeigentümer mit der Eintragung vorgeschrieben, keine Zweitwohnsitze zu schaffen.

Doch nach einer Klage entschied das Landesgericht Salzburg jetzt, dass solche Grundbucheintragungen rechtswidrig sind. Der Flachauer Bürgermeister Thomas Oberreiter (ÖVP) ist enttäuscht: „Für uns ist das ein schwerer Schlag. Wir haben uns davon erwartet, dass man einfach ein bisschen als Abschreckung das im Grundbuch drinhaben, dass wir keine Zweitwohnungen in Flachau wollen.“

„Eigentümer nicht auf diese Art beschränken“

Die Entscheidung des Gerichts hat vor allem im Pinzgau weitreichende Folgen: Dort nützen bisher die viele Zweitwohnsitz-Gemeinden dieses rechtliche Mittel. Der Saalfeldener Anwalt Siegfried Kainz erstellte schon viele Verträge für in- und ausländische Wohnungsbesitzer im Pinzgau.

Er habe schon immer daran gezweifelt, ob die Auflage Hauptwohnsitz oder Vermietung an mindestens 150 Tagen im Jahr im Grundbuch festgelegt werden könne, sagt Kainz. Er sieht sich durch das Gerichtsurteil bestätigt: „Wir haben das eigentlich immer schon vertreten, dass man einen Eigentümer nicht auf diese Art und Weise beschränken darf. Mit dieser Entscheidung ist klargestellt, dass ich diese Verpflichtungen nicht mehr in eine Reallast gießen kann und deshalb nicht mehr ins Grundbuch verbüchern kann.“

Müssen jetzt Eintragungen gelöscht werden?

Die Pinzgauer Zweitwohnsitz-Gemeinden von Wald über Saalbach und Maria Alm bis Zell am See setzten sogar Strafzahlungen zwischen 5.000 und 10.000 Euro fest, sollten die Grundbuchsverpflichtungen nicht eingehalten werden.

Hunderte Wohnungsbesitzer sind deshalb von dem Gerichtsurteil betroffen: „Es war bei uns im Pinzgau Gang und Gäbe, dass jede Gemeinde das gefordert hat“, sagt Anwalt Kainz, „Es ist jetzt eine spannende Frage, was mit diesen Eintragungen passiert, die schon im Grundbuch sind? Meines Erachtens sind diese ohne Rechtsgrundlagen erfolgt, sodass man sogar davon ausgehen könnte, dass man nach dem Grundbuchsgesetz diese Eintragungen von Amtswegen löschen müsste.“

Gang zum Höchstgericht noch offen

Ob die Gemeinde Flachau das Urteil beim Höchstgericht überprüfen lässt, soll in der kommenden Gemeindevertretungssitzung entschieden werden. Anwalt Siegfried Kainz rechnet mit einem Gang zum Höchstgericht, allerdings nicht mit einem anderen Urteil als in den ersten beiden Instanzen.

Links: