Haftstrafe für Vergewaltigung & K.o.-Tropfen

Der ehemalige Betreiber eines Lokals in der Stadt Salzburg ist Dienstag beim Landesgericht Salzburg wegen Vergewaltigung einer 19-Jährigen zu teilbedingter Haft von 21 Monaten - davon sieben Monate unbedingt - verurteilt worden. Er hat K.o.-Tropfen bei der Tat verwendet.

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ORF

Der Schöffensenat ging davon aus, dass der 43-Jährige vor der Tat heimlich K.o.-Tropfen in ein Getränk der Salzburgerin gemischt hatte. Das Mädchen konnte sich an den Vorfall nicht erinnern, der Angeklagte beteuerte sein Unschuld.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig: Weder Verteidigung noch Staatsanwältin Barbara Feichtinger gaben nach dem Schuldspruch am Nachmittag eine Erklärung ab.

„Geschlechtsverkehr im Einvernehmen“

Der Beschuldigte, der mittlerweile in einem anderen Lokal als Angestellter arbeitet, hatte am ersten Prozesstag am 8. Mai ausgesagt, dass der Geschlechtsverkehr in dem Beisl am 23. Dezember 2010 im Einvernehmen mit der 19-Jährigen geschehen sei. Er habe dem Mädchen an jenem Morgen in dem Lokal kein betäubendes Mittel in ein Getränk gemischt, betonte der 43-Jährige.

Spuren im Blut gefunden

Das Gutachten der Gerichtsmedizin Salzburg hat den Angeklagten aber belastet. Der von dem Mädchen zuvor konsumierte Alkohol (fünf einfache Whisky mit Red Bull und zwei Nuss-Schnäpse, Anm.) habe nicht zu dem nahezu bewusstlosen Zustand führen können, hieß es.

Zu Mittag wurde die Schülerin ins Spital gebracht. Dort stellte man bei einem Blut- und Urintest den Wirkstoff „Lorazepam“ fest, der in K.o.-Tropfen vorkommt. Dem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge muss die Substanz in den Morgenstunden verabreicht worden sein.

„Meine Tochter hat wirres Zeug geredet“

Der Schöffensenat nahm an, dass der Lokalbetreiber eine Tablette, die „Lorazepam“ enthalten hatte, in einem Getränk aufgelöst hatte. Zwischen 7.00 und 8.00 Uhr, als alle Gäste gegangen waren, soll es zu der Vergewaltigung gekommen sein. Der Angeklagte meinte, die sexuelle Anbahnung sei von dem Mädchen ausgegangen, er habe niemals sexuelle Gewalt gegen Frauen angewandt. Die Mutter der 19-Jährigen sagte als Zeugin, dass ihre Tochter gegen Mittag wirres Zeug geredet habe. In einem derartigen Zustand habe sie ihr Kind noch nie gesehen.

Substanzen nur acht Stunden im Blut

Laut Staatsanwältin Feichtinger war in dieser Causa zum ersten Mal in Salzburg der Nachweis gelungen, dass ein betäubendes Mittel verwendet wurde, um das Opfer gewaltsam zum Beischlaf zu nötigen. Für Polizei und Staatsanwaltschaft ist der Beweis deshalb so schwierig, weil diese Substanzen nur rund acht Stunden im Blut und etwa zwölf Stunden im Urin nachweisbar sind.

Die Strafe für den 43-Jährigen wurde als Zusatzstrafe zu einer bereits verhängten Strafe von fünf Monaten bedingt ausgesprochen. Der Strafrahmen reichte in diesem Fall von sechs Monaten bis zu zehn Jahren Haft.

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