Prozess: Frau soll Vergewaltigung erfunden haben
„Vortäuschung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ heißt dieser Paragraf und stellt Lügen bezüglich einer Straftat wiederum unter Strafe.
Im Dunkeln bei einer Schirmbar sei sie eine Böschung hinuntergerissen worden, und ein Fremder habe sie dann vergewaltigt, sagte die Burgenländerin gegenüber Ermittlern. Sie selbst allerdings hatte keine Anzeige erstattet sondern eine Freundin. Die Betroffene verwickelte sich in Widersprüche. Und die Polizei fand keinerlei Hinweise auf eine Vergewaltigung. All das führte nun zur Anklage der Burgenländerin.
Freispruch im Zweifel
Sie habe diesen Vorfall erfunden, lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Doch ist die 29-Jährige ist seit einem halben Jahr in psychiatrischer Behandlung. Und niemand tue das freiwillig, wenn nichts geschehen sei, argumentierte die Verteidigerin vor Gericht.
Die zuständige Richterin fällte Freitag einen Freispruch im Zweifel. Trotz aller Widersprüche gebe es keine ausreichenden Beweise für eine erfundene Vergewaltigung.
Der angebliche Täter wurde nicht gefunden, auch keine Spuren von ihm.