Fall Amelie: Urteil nach Hundeattacke

Im Prozess um die Hundeattacke auf die sechsjährige Amelie in Wals (Flachgau) wurde der Hundebesitzer am Freitagnachmittag zu einem Monat bedingter Haft verurteilt. Der Staatsanwaltschaft ist das Urteil viel zu mild.

Der Rottweiler des Mannes hatte sich im Kopf des Kindes verbissen. Der Hundehalter hatte in diesem Verfahren bereits zugegeben, das Tier schlecht verwahrt zu haben. Der Rottweiler war über den Zaun und durch eine Hecke auf das Nachbargrundstück gesprungen und hatte der Sechsjährigen einen Teil der Kopfhaut von Schädel gerissen.

6.000 Euro Schmerzensgeld

Der Hundehalter bekam am Freitag dafür ein Monat Haft auf Bewährung wegen fahrlässiger Körperverletzung. Er hätte den Zaum um sein Grundstück höher machen müssen, sagte der Richter. Obwohl Hundetrainer den Hundebesitzer im Prozess als zu schwach für dieses Tier bezeichnet und schon vor der Attacke auf Amelie das Weggeben des Rottweilers empfohlen hatten, wurde dies nicht als erschwerend gewertet.

Allerdings muss der verurteilte Hundebesitzer 6.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Dem zuständigen Staatsanwalt ist dieses Urteil viel zu milde, er meldete volle Berufung an. 30 Mal musste Amelie bisher seit der Attacke operiert werden. Schäden dürften aber nicht bleiben, heißt es bei den behandelnden Ärzten.

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