AK: Tagebuch bei Pflege von Angehörigen führen

Jeder dritte Pflegebedürftige wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Neben der psychischen Belastung leiden Angehörige auch untere einem finanziellen Druck. Die Arbeiterkammer empfiehlt, Ausgaben für die Pflege genau zu dokumentieren.

Die Dokumentation der Pflege empfiehlt die Salzburger Arbeiterkammer, um im Streitfall mögliche Pflegegeld-Ansprüche durchsetzen zu können. Das Pflegegeld und dessen Höhe richten sich ganz wesentlich nach dem Pflege-Aufwand und dieser wiederum wird in Pflegestunden gemessen. Je mehr Stunden, desto mehr Pflegegeld lautet vereinfacht gesagt die Formel. Ab 65 Pflegestunden monatlich besteht überhaupt erst ein Anspruch. Dabei gibt es mitunter erhebliche Differenzen zwischen der fachärztlichen Beurteilung eines Patienten und der tatsächlich notwendigen Pflege.

AK: Minutengenaues Pflegetagebuch führen

Die Arbeiterkammer empfiehlt Betroffenen, die einen Angehörigen pflegen, deshalb jetzt eine minutiöse Dokumentation. Jede Art von Hilfe bei alltäglichen Verrichtungen wie Körperpflege, Ankleiden oder Essen sollte in einem genauen Pflegetagebuch festgehalten werden. Im Streitfall ist eine lückenlose Darstellung rechtlich ein Beweismittel: So sei es laut Arbeiterkammer schon gelungen mithilfe eines solchen Tagebuchs höhere Pflegegeldeinstufungen für Betroffene einzuklagen.