Bayerns Grenzschutz: Debatte um Verfassungsklage

Bayerns Grüne wollen eine Verfassungsklage gegen Bayerns Grenzpolizei einbringen, die auch kleinere Grenzübergänge zu Salzburg kontrolliert. Das CSU-geführte Innenministerium in München weist Kritik der Grünen zurück.

Dem Freistaat Bayern fehle die nötige Gesetzgebungskompetenz zur Errichtung einer eigenen Grenzpolizei. Denn Grenzschutz sei Bundessache in Deutschland. Das sagt Katharina Schulze von den Grünen im bayerischen Landtag. Sie kündigt an, dass ihre Fraktion am Montag eine Verfassungsklage zu dem Thema einbringen werde.

Polizisten bei Grenzkontrolle am Walserberg auf der Autobahn

APA/Barbara Gindl

Nicht nur die Bundespolizei Deutschlands kontrolliert die Grenze zu Österreich, auch bayerische Beamte

Um ihre Position zu untermauern, hätten die Grünen bereits vergangenes Jahr ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Dieses Gutachten stufe die bayrische Grenzpolizei als eindeutig verfassungswidrig ein, so Schulze.

München plant Verdoppelung

Der bayrische Innenminister Joachim Hermann (CSU) weist das zurück und verteidigt die Grenzpolizei. Für ihn sind die im Juli 2018 eingeführte Truppe und die von ihr durchgeführten Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze verfassungs- und europarechtlich einwandfrei – zum Schutz der deutschen Staatsgrenze gegen illegale Migranten. Bis zum Jahr 2023 soll die Einheit von derzeit rund 500 sogar auf tausend Polizisten aufgestockt werden.

Abschiebungen nur durch Bundespolizei

Die bayrischen Beamten können an der Staatsgrenze nicht unabhängig agieren. Sie dürfen ihre Kontrollen – neben der deutschen Bundespolizei - nur mit Erlaubnis des Bundes-Innenministeriums in Berlin durchführen. Auch Abschiebungen und Zurückweisungen seien laut Gewerkschaft der Polizei weiterhin Aufgabe der Bundespolizei.