Haftstrafe für fingierten Überfall

Im Prozess wegen eines fingierten Überfalls auf ein Wettlokal in Salzburg ist Freitag der 30-jährige Angeklagte zu 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt worden.

Es ging bei dem Verfahren um eine Beute von 5.280 Euro. Der Staatsanwalt zog am Freitag die Anklage wegen schweren Raubes zurück. Der Beschuldigte, der von einem vorgetäuschten Überfall sprach, wurde schließlich wegen Veruntreuung zu 22 Monaten unbedingter Haft verurteilt.

Rechtskräftig

Das Urteil des Schöffensenates am Landesgericht Salzburg unter Vorsitz von Richter Christoph Rother ist rechtskräftig. Der Kosovare hatte am ersten Prozesstag am 17. Dezember 2018 beteuert, dass die Angestellte des Wettlokals in den Coup vom 23. August 2018 eingeweiht gewesen sei und ein Bekannter alles arrangiert habe. Als er die Frau mit einem Messer in der Hand nach Geld gefragt habe, habe diese sogar gegrinst. Die Beute hätten sie sich zu dritt untereinander aufgeteilt.

Geldnot als Motiv

Der Bekannte habe ihm erzählt, dass das Wettlokal nicht angemeldet sei und es sich um Schwarzgeld handle, schilderte der Angeklagte. Als Motiv für seine Tatbeteiligung gab er eine finanzielle Notlage an. Bei dem Überfall habe er kein Messer, sondern nur einen Nagelzwicker in die Hand genommen, um seine Geldforderung gegenüber der Frau zu untermauern. Das Gericht schenkte ihm nach widersprüchlichen Zeugenaussagen schließlich Glauben, dass der Überfall ein abgekartetes Spiel war, und ging von einer Mittäterschaft des 30-Jährigen bei einer Veruntreuung aus.

Zeuge sagt, er habe sich geirrt

Am ersten Verhandlungstag wurden der Bekannte und die Mitarbeiterin des Wettlokals als Zeugen befragt. Der Landsmann des Angeklagten sagte, er sei noch nie in diesem Wettlokal gewesen. Das Gericht befragte ihn heute erneut, da auf einer Videosequenz aus einer Überwachungskamera zu sehen ist, wie der Bekannte 20 Minuten vor dem Überfall das Lokal betreten und sich mit der Angestellten unterhalten hatte. Freitag sagte der Zeuge, er habe sich geirrt. Er kenne das Lokal doch und habe die Frau manchmal auch zufällig beim Fortgehen getroffen. Die Mitarbeiterin erklärte heute, sie habe den Mann schon öfters gesehen. Beide Zugen bestritten allerdings nach wie vor, dass der Überfall fingiert war.

Weitere Strafe wegen Einbrüchen

Der einschlägig vorbestrafte Beschuldigte wurde bei dem Prozess auch wegen zwei Einbruchsdiebstählen im Jahr 2018 in Anif und der Stadt Salzburg verurteilt. Die beiden Zeugen werden nun von der Staatsanwaltschaft strafrechtlich verfolgt. Ermittelt wird offenbar in Richtung Veruntreuung, falsche Beweisaussage und Vortäuschen einer mit Strafe bedrohten Handlung.