Sexueller Missbrauch: Großvater verurteilt

Er habe ein „Blackout“ gehabt und seine siebenjährige Enkelin mit seiner Frau verwechselt. So rechtfertigte sich ein wegen sexuellen Missbrauchs angeklagter 71-Jähriger vor Gericht. Das Urteil zu sechs Jahren Haft ist noch nicht rechtskräftig.

Die Siebenjährige durfte damals im Bett der Großeltern übernachten. Sein „Blackout“ führte der bisher unbescholtene Angeklagte auf Alkoholkonsum zurück. Er habe zuvor „drei oder vier halbe Bier“ getrunken und vermutlich an diesem Tag auch Medikamente genommen. Als er vom Wirtshaus heimkam und sich ins Ehebett legte, „habe ich nicht gewusst, dass auch die Enkelin da war“.

Angeklagter will Enkelin nicht rufen gehört haben

Er habe geglaubt, dass er die einem Beischlaf ähnlichen Handlungen, an seiner Frau vorgenommen habe, sagte der Pinzgauer zur vorsitzenden Richterin Anna-Sophia Geisselhofer. Der Verfahrenshelfer hatte zuvor erklärt, dass sich der Beschuldigte reumütig geständig zeige. Er habe auch nicht gehört, dass die Siebenjährige mehrmals „Opa, lass das“ gerufen habe, beteuerte der Pensionist.

Anklage: Autoritätsverhältnis ausgenutzt

„Ich bin erst wieder zu mir gekommen, als sie aufgestanden ist.“ Laut Staatsanwalt hat sich der sexuelle Missbrauch im Sommer 2010 zugetragen. Der Mann habe dabei sein Autoritätsverhältnis ausgenutzt. Das Mädchen, das jetzt 15 Jahre alt sei, leide an schweren psychischen Folgen der Tat. Es handle sich um eine posttraumatische Belastungsstörung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung gab keine Erklärung dazu ab. Der Staatsanwalt verzichtete auf Rechtsmittel.