Pkw-Lenkerin mit Messer bedroht: Teilbedingte Haft

Ein Kellner, der im Herbst 2018 in Wals-Himmelreich (Flachgau) einer 24-jährigen Autofahrerin ein Messer an den Hals setzte und ihr den Pkw abnötigen wollte, ist Dienstag zu teilbedingter Haft von eineinhalb Jahren verurteilt worden.

Dem 35-jährigen Täter wurden vom Gericht zwölf Monate bedingt unter einer dreijährigen Probezeit nachgesehen. Das Urteil wegen schwerer Nötigung, fahrlässiger Körperverletzung und Widerstands gegen die Staatsgewalt ist bereits rechtskräftig.

Was damals geschah

Der Angeklagte befand sich damals auf der Heimfahrt nach Ungarn. Er habe wegen Problemen im Job und in der Familie viel Alkohol getrunken und dann bei einem Zwischenstopp in Salzburg den Reisebus verpasst, in dem sein Gepäck verstaut war, erklärte der bisher unbescholtene Mann.

Er entschuldigte sich beim Schöffensenat des Landesgerichtes Salzburg und beim anwesenden Opfer über die ihm unerklärliche „Kurzschlussaktion“, an die er sich aber wegen der 2,9 Promille Alkohol im Blut nur bruchstückhaft erinnern könne.

Schockierende Erlebnisse des Opfers

Er setzte der ihm fremden Frau ein Klappmesser an den Hals und hielt sie fest, wie die 24-Jährige vor Gericht schilderte. Sie sei gerade in ihr Auto gestiegen um wegzufahren, „die Fahrertüre war noch einen Spalt offen“. Der Mann habe total sauer gewirkt und irgendetwas in einer Sprache geschrien, die sie nicht verstanden habe. Schließlich habe sie sich losreißen, weglaufen und mit der Fernbedienung den Wagen versperren können. „Ich habe jetzt noch Angst auf Parkplätzen.“

Die Lenkerin flüchtete in ein Fast-Food-Lokal. Ihr Arbeitskollege, der Zeuge der Tat war, alarmierte die Polizei. Der Beschuldigte wehrte sich gegen die Festnahme. Er verletzte einen Polizisten an beiden Knien. Dem Urteil zufolge muss er dem Beamten 700 Euro Teilschmerzensgeld zahlen.

Tat als schwerer Raub angeklagt

Die Staatsanwaltschaft wertete den Vorfall mit dem Auto als schweren Raub. Der Schöffensenat unter Vorsitz von Richter Günther Nocker folgte allerdings der Argumentation des Verteidigers, wonach es sich um eine Nötigung handelte. Der Ungar habe sich mit dem Wagen nicht bereichern, sondern er habe nur damit heimfahren und das Auto dann „irgendwo am Straßenrand“ stehen lassen wollen, sagte der Anwalt. Nach der Urteilsverkündung wurde der Beschuldigte enthaftet. Er hat bereits zwei Drittel des unbedingten Strafanteils von sechs Monaten in seiner Untersuchungshaft verbüßt und wurde deshalb entlassen.