GSWB: Auf Rückkauf folgt Räumungsklage

Die Mieterin einer Wohnung der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft GSWB, die eine Mietsenkung forderte, hat nun von der GSWB eine Räumungsklage erhalten. Die Gesellschaft hatte die Wohnung nach einem umstrittenen Geschäft zurückgekauft.

Rund ein Jahr liegt ein brisanter Fall bei der gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft GSWB zurück: Damals wurden zwei Wohnungskäufe von Kindern eines leitenden Angestellten der GSWB rückabgewickelt. Diese hatten zu viele günstige Wohnungen erworben. Die in den Wohnungen befindlichen Mieter wurden damals ebenfalls von der GSWB übernommen. Nun soll Kathrine Bacher, eine dieser Mieterinnen, allerdings ihre Wohnung räumen.

Kathrine Bacher

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Kathrine Bacher (links) ist mit einer Räumungsklage konfrontiert

Bacher traute ihren Augen kaum, als sie kürzlich in ihren Briefkasten blickte. Darin fand sie eine Räumungsklage der GSWB, Gerichtstermin ist der 5. Februar. Die geschiedene Mutter dreier Kinder hat nur eine kleine Pension. Nachdem ihr befristeter Mietvertrag im Zuge des Rückkaufs ihrer Wohnung von der GSWB übernommen worden war, sei sie davon ausgegangen, bleiben zu können.

„Mietvertrag versprochen und wieder zurückgezogen“

„Man hat mir telefonisch einen Mietvertrag versprochen, weil man den Mietvertrag des früheren Vermieters mit übernommen hatte. Dieser Vertrag ist 2018 ausgelaufen. Dann hat man wieder zurückgezogen. Man wollte mich nicht - so lautete sinngemäß das Statement der GSWB“, schildert Kathrine Bacher.

GSWB

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Die GSWB ist die größte gemeinnützige Wohnbaugesellschaft in Salzburg

Das war, nachdem Bacher Mitte 2018 ihren ehemaligen Vermieter auf Mietminderung nach einer Sanierung geklagt hatte. Die GSWB tritt in dem Verfahren gegen den Sohn eines leitenden Angestellten als Nebenpartei mit eigenem Anwalt auf. „Bei der Bearbeitung dieser Entschädigungsforderung wurde mir noch einmal ein Mietvertrag angeboten, der aber in der Folge neuerlich kurzfristig zurückgezogen wurde. Das war auch sehr knapp, im Dezember 2018“, sagt Bacher.

GSWB: „Überhöhte Mietzinsminderungsansprüche“

Vom Anwalt der GSWB heißt es, man habe nie einen Mietvertrag angeboten - der Vorschlag sei von der Gegenseite gekommen. „Dieser Vorschlag wurde der GSWB weitergeleitet, von dieser aber aus verständlichen Gründen abgelehnt. Die Mieterin hatte den Vermieter mit weit überhöhten Mietzinsminderungsansprüchen überzogen. Da ist es naheliegend, dass ein Vermieter das Mietverhältnis mit einer solchen Mieterin nicht fortsetzen will“, argumentiert Anwalt Walter Aichinger.

Walter Aichinger, Anwalt

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Verteidigt das Verhalten der GSWB: Anwalt Walter Aichinger

Von der GSWB selbst wollte niemand vor der Kamera zu dem Fall Stellung nehmen. In einer schriftlichen Reaktion heißt es sinngemäß: Die Entscheidung, ob die GSWB ein unbefristetes Mietverhältnis eingeht, liege beim Unternehmen und sei wegen der ungerechtfertigten Forderung auf Mietzinsminderung von Frau Bacher negativ ausgefallen. Am 5. Februar wird der Fall vor Gericht weiterverhandelt.

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Auf Rückkauf folgt Räumungsklage

Die Mieterin einer Wohnung der gemeinnützigen Wohnbaugesellschaft GSWB, die eine Mietzinssenkung gefordert hatte, hat nun von der GSWB eine Räumungsklage erhalten.

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