Sterben 2.0: Digitaler Nachlass immer wichtiger

Nach einem Todesfall bleiben nicht nur Trauer und Schmerz zurück, sondern auch das Online-Vermächtnis von Verstorbenen im Internet. Sind Zugangsdaten nicht dokumentiert, dann können Angehörige oft nicht mehr auf die Inhalte zugreifen.

Fotos, Videos oder Textnachrichten, die Verstorbene zu Lebzeiten im Internet veröffentlicht haben, bleiben nach ihrem Ableben im Internet bestehen. So auch im Fall der 20-jährigen ermordedeten Zellerin. Ihr Facebook-Profil ist nach wie vor aktiv. Nicht selten werden Profile auf Online-Plattformen nach Sterbefällen zu digitalen Kondolenzbüchern. Zudem wird oftmals eine regelrechte Datenflut hinterlassen: Darunter Emails, Fotos, Videos und nicht selten auch digitales Geld.

Was mit den Daten im Internet nach dem Tod passiert und wer über die Zugangsdaten verfügen darf, nennt man digitaler Nachlass. „Bitcoins sind das bekannteste digitale Geld, sprich Kryptowährungen. Es gibt in der Zwischenzeit 1.500 solcher Kryptowährungen, aber in den digitalen Nachlass fallen zum Beispiel auch Rechte an Büchern und Musiktitel, die man online gekauft hat“, sagte der Präsident der Notariatskammer Salzburg Claus Spruzina.

Digitaler Nachlass: Vom Passwort bis zu Bitcoins

Nur die Wenigsten denken ernsthaft beim Aufsetzen ihres Testamentes über einen digitalen Nachlass nach, dabei sollte diese Nachlassform laut Notaren fixer Bestandteil sein. Passwörter und Codes von diversen Online-Plattformen gehören laut Rechtsexperten dokumentiert und aufbewahrt. „Man kann die Passwörter in einem Kuvert niederschreiben, dieses kann man mit dem Testament hinterlegen und auch regeln, wer über diese digitale Daten verfügen darf und soll. Das sollte in einer Verfügung erklärt werden“, schilderte Spruzina.

Daten können auf mehrere Personen aufgteilt werden

Zudem können Testament-Verfasser unterscheiden, welche Personen im Falle des Ablebens welche Zugangsdaten erhalten. Auch wenn der digitale Nachlass rechtlich noch in den Kinderschuhen steckt, wird bereits zur Vorsorge geraten. Aus juristischer Sicht könnten zahlreiche allgemeine Geschäftsbedingungen von Online-Plattformen künftig ungültig sein, wenn diese eine Vererblichkeit ausschließen. In Deutschland wurde bereits ein solcher Rechtsfall erfolgreich angefochten.