Doppelstaatsbürger: Bisher 85 Aberkennungen

Insgesamt sind bis jetzt 85 österreichisch-türkische Doppelstaatsbürgerschaften aberkannt worden, die meisten davon - mit 28 - in Salzburg. Es könnten noch mehr werden, denn hunderte Bescheide sind noch in Bearbeitung.

Rund 100 Aberkennungen sind österreichweit noch nicht rechtskräftig. Deutlich größer ist aber die Zahl jener Österreicher mit türkischen Wurzeln, die völlig legal über die Doppelstaatsbürgerschaft verfügen. Vollständig sind diese Zahlen der Austrian Presse Agentur (APA) aber nicht, denn beispielsweise machte die Kärntner Landesregierung keine Angaben. Außerdem wies das Land Salzburg darauf hin, dass sich die Zahlen laufend ändern würden - etwa durch Übersiedlung in andere Bundesländer. Allerdings zeigt der Bundesländer-Rundruf der APA auch, dass die in den angeblichen türkischen Wählerlisten enthaltenen Informationen in vielen Fällen nicht verlässlich sind.

Fehler in Wählerlisten?

In Salzburg hatte ein bevorstehendes Aberkennungsverfahren diese Woche für Schlagzeilen gesorgt. Eine 31-jährige Salzburgerin die seit 2003 keine türkische Staatsbürgerin mehr ist, war wegen eines Behördenfehlers auf der türkischen Wählerliste angeführt worden - mehr dazu in: Debatte um austro-türkische Doppelbürgerin (salzburg.ORF.at; 18.10.2018)

Cigdem Schiller; Doppel-Staatsbürgerschaft

ORF

Die Salzburgerin Cigdem Schiller versucht seit mehreren Monaten zu beweisen, dass sie keine Doppelstaatsbürgerschaft hat

Debatte um Doppelstaatsbürger

Ausgelöst wurde die Prüfung Tausender mutmaßlicher Doppelstaatsbürger durch Listen, die den Behörden von der FPÖ zugespielt wurden. Den Betroffenen droht in vielen Fällen der Entzug der Staatsbürgerschaft. Denn wer sich in Österreich einbürgern lässt, muss seine alte Staatsangehörigkeit zurücklegen und darf sie danach auch nicht wieder annehmen - VwGH: Doppelbürger verliert Staatsbürgerschaft (salzburg.ORF.at; 15.10.2018).

Österreichweit könnte die Zahl der Betroffenen in den kommenden Monaten noch deutlich ansteigen, weil vieles noch in Bearbeitung ist. Zusätzlich wird sich auch noch der Verfassungsgerichtshof mit der Causa befassen: Vier Beschwerden liegen bereits beim Höchstgericht.