Umweltschützer verlangen mehr Beteiligung

Salzburger Umweltschutzorganisationen verlangen mehr Beteiligungs- und Überprüfungsrechte zum Beispiel bei großen Bauvorhaben. Das sei zwar in der Aarhus-Konvention fixiert, werde vom Land Salzburg aber nicht umgesetzt.

Im Jänner 2005 hat die Republik Österreich die Aarhus-Konvention ratifiziert. Darin sind der möglichst freie Zugang zu Umweltinformationen, eine Beteiligung der Öffentlichkeit an Entscheidungsverfahren und der Zugang zu Gerichten in Umweltangelegenheiten festgeschrieben.

Land bei Umsetzung von Vertrag säumig

Bei der Umsetzung der Vertragspunkte sei das Land Salzburg aber säumig, kritisierten Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener und Vertreter von Alpenverein, Naturschutzbund, Naturfreunden und anderen Organisationen am Dienstag. Sie argumentierten, dass die Aarhus-Konvention den Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Umweltbereich weitgehende Mitsprachrechte einräumen würde - bei Verfahren in Bereichen wie Raumordnung, Natur- und Umweltschutz oder auch beim Jagdrecht.

Vertreter von Umweltorganisationen und Landesumweltanwalt Wolfgang Wiener bei Pressekonferenz

ORF

Die Vertreter von mehreren Naturschutzorganisationen forderten am Dienstag mehr Mitsprache

Hier müsste vor allem mehr Information von Behördenseite weitergegeben werden, wo welche Verfahren stattfinden. Diese Informationen würden vom Land Salzburg derzeit nicht bereitgestellt, bemängelte Sophia Burtscher von der Salzburger Naturfreunden. Sie forderte: „Es muss im Naturschutzgesetz, im Jagdgesetz und der Fischerei verankert werden, dass wir NGOs uns in Verfahren beteiligen können, Parteistellung erlangen.“ So wollen die Umweltschützer von umweltrelevanten Bauprojekten oder jagrechtlichen Verfahren schneller Kenntnis erlangen - und auch entsprechend vorgehen.

Zuständige Landesrätin: „Binden das Thema ein“

Die Salzburger Naturschutz-Landesrätin Maria Hutter (ÖVP) sagt dazu, dass sich die Landesregierung in ihrem Koalitionsvertrag zur Umsetzung der Aarhus-Konvention bekenne. Das Land arbeite derzeit unter Einbindung aller Beteiligten daran und sei auch mit den anderen Bundesländern in Kontakt, um das in Landesgesetzen abzustimmen.

„Auf Expertenebene werden im Land Salzburg aktuell Lösungsvorschläge erarbeitet. Wie eine Umsetzung aussehen könnte, wird aktuell auch rechtlich geprüft. Dies vor dem Hintergrund, dass es zu keinem ‚gold plating‘, sprich einer Überregulierung, kommen soll“, betonte Hutter. Allerdings seien noch nicht alle Bereiche ausjudiziert, die einer Umsetzung bedürfen. „Festgehalten werden muss, dass weder die Aarhus-Konvention, noch der Europäische Gerichtshof eine volle Parteistellung mit sämtlichen Verfahrensrechten fordern.“ Auf jeden Fall sollten in Salzburg die notwendigen Anpassungen „zeitnah“ erfolgen.

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TV-Bericht in „Salzburg heute“: Vereine bzw. „Non Governmental Organizations“ (NGO) wollen verstärkt im Umweltschutz und in der Politik mitentscheiden