Wahlrecht für Auslandssalzburger angepeilt
ÖVP
Pallauf sieht darin einen wichtigen Schritt, die Teilhabe von Bürgern, die etwa im Ausland arbeiten oder studieren, zu stärken.
Seit 2007 wäre Neuregelung möglich
Eine Novelle helfe auch denen, die weiterhin tief verwurzelt mit Salzburg sind, die Verbindung in ihre Heimat nicht zu verlieren. Die Möglichkeit, das aktive Wahlrecht für Landesbürger im Ausland in den Landeswahlordnungen zu verankern, gibt es bereits seit dem Jahr 2007. In Österreich wurde das bisher aber nur in Tirol, Vorarlberg und Niederösterreich umgesetzt. Dabei gibt es allerdings Einschränkungen: „Voraussetzung ist, dass der Hauptwohnsitz weniger als zehn Jahre vor der Landtagswahl in das Ausland verlegt wurde“, so Pallauf.
In anderen Bundesländern schon verankert
Segnet der Landtag die Novelle ab, müssen Auslandssalzburger einen Antrag auf Eintragung in die Wählerevidenz stellen, wenn sie ihre Stimme abgeben wollen - und zwar in jener Gemeinde, in der sie den letzten Hauptwohnsitz hatten. Zur Abschätzung der Dimension: In Tirol mit fast 150.000 mehr Wahlberechtigten als in Salzburg ließen sich vor der Wahl 2018 insgesamt 216 Auslandstiroler in die Wählerevidenz eintragen.