Gerichtsgutachter freigesprochen

Am Landesgericht ist am Dienstag ein Psychologe in seiner Funktion als Gerichtsgutachter vom Vorwurf der falschen Beweisaussage freigesprochen worden. Das Verfahren dauerte mehrere Jahre. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der selbständige Psychologe soll zwischen 2005 und 2008 in Obsorge- und Pflegeschaftsverfahren 13 falsche Gutachten und Befunde erstellt haben. Dabei soll er in Verfahren an Bezirksgerichten, in denen es um Besuchs- und Obsorgeregelungen für Kinder nach der Trennung der Eltern ging, immer wieder gleiche Textbausteine in seinen Gutachten verwendet haben. Weil sich dieser Vorwurf laut der Richterin aber nicht nachweisen ließ, wurde der Angeklagte am Dienstag freigesprochen, bestätigte Gerichtssprecher Peter Egger.

Falsche Befunde: Psychologe weist Vorwürfe zurück

Ein deutscher Experte ortete in den Gutachten des Salzburger Psychologen eine Benachteiligung der Kindesväter. Der Angeklagte arbeitete bis Ende 2009 als Sachverständiger. Er wies die Anschuldigung während des jahrelangen Verfahrens von sich. Im Juni 2013 erhob die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den Psychologen, im März 2015 startete der Prozess am Landesgericht in Salzburg. Das Verfahren wurde neu aufgerollt, weil die damalige Richterin ein Unzuständigkeitsurteil fällte. Im April 2016 kam es dann zur Neuauflage des Prozesses. Der Freispruch des Mannes ist noch nichts rechtskräftig.