Tödlicher Unfall: Bedingte Haft für Lenker

Wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls im Mai bei Tamsweg (Lungau) ist Donnerstag der 22-jährige Unfallverursacher zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden - nicht rechtskräftig.

Der Lungauer überholte auf der B96 einen Lkw und krachte frontal in einen entgegenkommenden Pkw. Dessen Lenker, ein 58-jähriger Lungauer, kam ums Leben. Die Staatsanwaltschaft hatte dem 22-Jährigen grob fahrlässige Tötung vorgeworfen.

Plus Trauerschmerzensgeld, Schadenersatz

Ein außergewöhnlich sorgfaltswidriges Verhalten des Beschuldigten konnte Richter Albrecht Mandl aber nicht erkennen, deshalb sprach er den Lungauer wegen fahrlässiger Tötung (Strafdrohung bis zu einem Jahr Haft) schuldig. Zudem muss der Angeklagte der Witwe des Verstorbenen 35.000 Euro Trauerschmerzensgeld und Schadensersatz zahlen.

„Unfall war vermeidbar“

Der bisher unbescholtene Lungauer, der bei dem Crash erheblich verletzt wurde, war weder betrunken noch zu schnell unterwegs. Laut Gutachten wäre der Unfall in der Rechtskurve durch eine längere Beobachtung des Gegenverkehrs und folglich der „tote Winkel“ vermeidbar gewesen.